1 System 2 Installationen 1 Lizenz?

  • #1
K

Keeeks

Guest
Aufgrund häufiger probleme mit dem Rechner möchte ich gern Arbeit und Vergnügen trennen.
Sprich ich möchte eine Installation WXP+SP2 für alles rund um die Arbeit und eine für Spiele und sonstige Programme etc.

Lässt sich etwas derartiges mit einer Windows-Lizenz realisieren?
Und wie sieht es mit MS Office XP aus? Dort auch?

THX ;)

edit:
Meckert MS wenn ich 2mal von einer Lizenz installiere, Updates fahre etc???
Ich erinnere mich dunkel, dass man den Registrierungs-File von Office sichern kann...somit ja auch übertragen oder?
 
  • #2
Keeeks schrieb:
Meckert MS wenn ich 2mal von einer Lizenz installiere....

Das wäre ein klarer Verstoss gegen das Lizenzabkommen.
Es spielt KEINE Rolle, ob Du auf einem Rechner 20 XP Installationen hast, oder auf 20 Rechner jeweils eine Installation. Die Anzahl der Installationen muss der Anzahl der Lizenzen entsprechen.

Gruß
Sven
 
  • #3
schade, pech...dann muss ich mir was anderes überlegen...

THX
 
  • #4
Moin,

ich habe von Microsoft zwar andere Informationen, aber lassen wir das erst einmal so stehen.

Vorschlag:
Mach ein Image von deinem jetzigen System und installiere dann Windows ein zweites Mal als Multi-Boot.
Meine Erfahrungen haben gezeigt dass die zweite Installation gar nicht aktiviert werden will. Scheinbar wird die Aktivierung mit der ersten Installation abgeglichen.
Sollte es bei dir nicht so sein, war es bei mir wohl nur Zufall und du kannst dann immer noch dein Image zurück spielen und hast dein System, wie es jetzt ist.
Wie sagt man doch immer: Versuch macht kluch.
 
  • #5
Wie sieht es denn mit zwei separaten Festplatten im Wechselrahmen aus? Dann läuft auch immer nur eine Lizenz auf dem gleichen PC. Ein Wechsel zu einem anderen PC ist auf Grund unterschiedlicher Hardware nicht (oder nur erschwert) möglich.
 
  • #6
bythom schrieb:
Wie sieht es denn mit zwei separaten Festplatten im Wechselrahmen aus? Dann läuft auch immer nur eine Lizenz auf dem gleichen PC. Ein Wechsel zu einem anderen PC ist auf Grund unterschiedlicher Hardware nicht (oder nur erschwert) möglich.
So laufen auch keien 2 Lizenzen parallel!
Ich boote immer nur einmal Windows...
Das war ja mein Ansatz, dass eh nur eines benutzt werden kann...
 
  • #7
Also laut meinen Infos von MS (darüber gab es auch mal einen Thread, den ich aber gerade nicht finde), darf man Windows XP zweimal installieren, aber nicht beide Installationen gleichzeitig nutzen.
Damals ging es darum, dass jemand einen Desktop und einen Laptop hatte. Darauf hin sagte MS, dass dies möglich sei. Allerdings gab es keine wirklich klare Aussage darüber, wie man seine Daten abgleichen soll, wenn Windows nur einmal laufen darf.
Mal sagte MS dass dies doch möglich sei und mal hieß es wieder, dass man die Daten eben brennen oder mit einem anderen Speichermedium übertragen muss, weil Windows eben nur einmal laufen darf.
 
  • #8
das was du meinst ist bei gewissen office versionen zulässig, muß aber dann extra in der eula so festgelegt sein. für windows selber wäre mir das neu. wenn man ein xp von einem auf einen anderen pc überträgt, muß laut ms das xp vom ursprungsrechner entfernt werden, der neue rechner muß dann das installierte xp auch aktivieren ...

greetz

hugo
 
  • #9
hp schrieb:
wenn man ein xp von einem auf einen anderen pc überträgt, muß laut ms das xp vom ursprungsrechner entfernt werden, der neue rechner muß dann das installierte xp auch aktivieren ...

Wenn aber wie angenommen XP als System auf zwei separate Festplatten installiert wird, von denen jeweils nur eine, ausschließlich im gleichen PC zum Einsatz kommt, ist doch damit das zweite XP wie vorgeschrieben entfernt worden. Eine nicht eingebaute Festplatte stellt doch keinen funktionsfähigen PC dar, oder doch :-\ ? Die Programme können doch unabhängig davon auf eine fest eingebaute Festplatte, welche permanent im PC bleibt, installiert werden, welches dann auch der jeweiligen EULA entspricht. Das ist doch dann nur eine Frage der Organisation des Systems.
 
  • #10
Aufgrund einiger Probleme mitmeinem Rechner in der Vergangenheit, habe ich mir angewöhnt XP auf meinem einem Rechner 2x, also als Dualboot auf 2 Partitionen zu installieren. Habe das schon Aufgrund Plattenwechsels 3x wiederholt und per Telefon/Internet aktiviert und gab keine Probleme.  Zwar gings dann mal per Inet nicht aber über Telefon und Livekontakt ;) gabs keine Probls
 
  • #11
>>Das wäre ein klarer Verstoss gegen das Lizenzabkommen.<<
und ff
Zu Zeiten, als ich noch Neuinstallationen aktivieren ließ, (jetzt verwende ich Images der Grundinstallation) habe ich auf meinem PC in einem Abstand von 2 Stunden mein XP aktiviert - telefonisch. Auf die erstaunte Frage des dortigen MS- Angehörigen habe ich wahrheitsgemäß gesagt, das ich meine Festplatte 2 ebenfalls mit XP installiert habe.
Das wurde mit einem Ach so zur Kenntnis genommen und die Aktivierung durchgeführt.
Einen Tag später habe ich auch noch die Installation des Virtual PC 2004 durchgeführt. Auf dessen Frage Sie haben wohl die dritte Festplatte... gab ich wahrheitsgemäß Auskunft. Die Aktivierung wurde durchgeführt.
Könnte es sein, das manche Menschen ihren vorauseilenden Gehorsam, was die Belange von Microsoft betrifft, dies ein ganz klein wenig verbissener sehen, als Microsoft selbst?
Jürgen
 
  • #12
jüki schrieb:
Könnte es sein, das manche Menschen ihren vorauseilenden Gehorsam, was die Belange von Microsoft betrifft, dies ein ganz klein wenig verbissener sehen, als Microsoft selbst?

wie soll ms da auch anders vorgehn? rein rechlich gesehn, müßtest du die kiste denen einschicken, damit ms dann prüfen kann, ob die eula eingehalten wird oder nicht, ist natürlich nicht machbar ... aber: lies mal die eula genau durch. da steht doch drin, was man darf und was man nicht darf. und da das hier ein öffentliches forum ist sollte man auf anfragen auch rechtlich genau antworten. und das kann man entweder anhand der eula oder bei ms selber in der technet nachlesn. keeeks seine anfrage bezieht sich auf das sogenannte zweitkopie-recht. hier der genaue wortlaut

7. Was ist eigentlich ein Zweitkopie-Recht?

Für die Microsoft-Anwendungen besteht für Sie, insofern Sie der Hauptnutzer der Software sind, das Recht, eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren PC einzusetzen. Das heißt im Detail: Sie sind berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine zusätzliche Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Sie als Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Der Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA) enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen.
Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der primäre Benutzer ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen.
Achtung! Dieses Recht besteht nicht für Serverprodukte und Betriebssysteme.


man beachte den letzten satz, der ja xp betrifft. und in der eula von xp steht dann das drin:

SOFTWAREPRODUKTLIZENZ

Der Begriff COMPUTER bezieht sich in diesem EULA auf ein einzelnes Computersystem.

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Der Hersteller gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die folgenden Rechte:

    * Installation und Verwendung. Wenn in diesem EULA nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind Sie nur berechtigt, eine (1) Kopie der
       SOFTWARE auf dem COMPUTER zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, anzuzeigen und auszuführen.



d.h. rein rechlich gesehn, darfst du auf deinem system xp nur einmal betreiben. das installieren als dualbootsystem geht durch, da man ja immer nur 1 system aktiv hat, also die bedingung oben nicht verletz wird. wenn allerdings auf der kiste ein virtueller pc, egal ob das ms produkt oder vmware etc.  installiert ist und das unter xp läuft und du installierts unter der vm software xp nochmal, dann verletzt du eindeutig die eula, auch wenn der callcenter agent die aktivierung der 3 xp´s durchführt ...

greetz

hugo
greetz

hugo
 
  • #13
Ok, das bedeutet für mich:

- Windows auf C-Partition installieren, aktivieren (tel.) und Updates machen
- Windows auf D-Partition installierten, aktivieren (tel.) und Updates machen

Kann mir evtl. Jemand eine service Nummer nennen, wo ich evtl. nochmal nachhören kann?
Denn die sieht man ja nur bei der Installation...

Vielen Dank für die vielen Antworten.
 
  • #14
nachhören ? wenn xp startet wird über die aktivierung die tel. angezeigt und dann kannst du doch in ruhe( 31Tage) alles darüber abklären ???
 
  • #15
Falk01 schrieb:
nachhören ? wenn xp startet wird über die aktivierung die tel. angezeigt und dann kannst du doch in ruhe( 31Tage) alles darüber abklären ???

das die Nummer angezeigt wird, weiss ich, aber wenn es nicht geht, bzw. nicht genehmigt wird (kann ja sein) habe ich die Installationen umsonst gemacht und kann den Driss wieder runterwerfen...
 
  • #16
nö, das ergibt keinen sinn was du sagst. zuerst landet man bei der telefonautomatik und wenn die scheitert landet man live bei nem Supportmitarbeiter wo das dann klappt bzw. geklärt werden kann
 
Thema:

1 System 2 Installationen 1 Lizenz?

ANGEBOTE & SPONSOREN

Statistik des Forums

Themen
113.838
Beiträge
707.959
Mitglieder
51.491
Neuestes Mitglied
haraldmuc
Oben