Da geistern ja wirklich die seltsamsten Meinungen herum!
Hier noch einmal zur Klarstellung:
Die Zahlung mit einer EC-Karte ist dann, wenn sie in Verbindung mit der PIN-Nummer erfolgt, absolut endgültig. Da gibt es keine Rückbuchungsmöglichkeit mehr!
Anders ist es, wenn zwar die EC-Karte gezeigt wird, in Wirklichkeit aber per Einzugsermächtigung bezahlt wird. (Viele Händler machen das zur Kostenersparnis - und tragen dabei eben ein gewisses Risiko.) Nur in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, den Betrag später zurückbuchen zu lassen, weil es sich eben um keine EC-Kartenzahlung (mit PIN) handelt, sondern um eine Einzugsermächtigung.
Bei Überweisungen gibt es ebenfalls keine Möglichkeit der Rückbuchung, es sei denn, sie kann noch vor der Buchung storniert werden. Das allerdings müsste innerhalb kürzester Zeit passieren, weil relativ schnell belastet wird. Und bei Onlineüberweisungen würde ich mich da - wegen der sehr schnellen Transaktionszeit - lieber überhaupt nicht auf eine derartige Möglichkeit verlassen. 1 - 2 Tage sind in beiden Fällen völlig illusorisch.
Sauber kalkulieren kann heute praktisch kein Einzelhandelsunternehmen mehr wirklich, weil der Wettbewerb in vielen Fällen die Preise einfach diktiert. Da bleibt dem Händler nur die Wahl, entweder mitzumachen oder es bleiben zu lassen.
Wenn er dabei taktisch klug vorgeht, dann kann er dabei sehr wohl auch überleben. Man nennt das Mischkalkulation.
Was heißt Händler-EK? Wer sich auskennt, weiß, dass die Hersteller/Importeure/Großhändler sehr unterschiedliche Preislisten haben, bzw. dass sie - je nach Abnahmemengen - sehr unterschiedliche Rabatte gewähren. Die Aussage 60 Euro unter Händler-EK verkauft... ist also relativ und besagt eigentlich nichts.
Wenn die Angaben von Hellseher zutreffen sollten, dann wäre das natürlich äußerst kritisch. Allerdings kann ich mir das besagte kleine Lieferantentreffen vor der Zentrale kaum vorstellen.
Es muss auch nicht seltsam sein, dass eine Firma vorübergehend nur zwei Produkte anbietet. Ich halte es für akzeptabel, dass ein sogenannter Preisbrecher sich auf sehr hohe Stückzahlen konzentriert, um damit entsprechende Einkaufskonditionen zu erzielen. Solche Kampfpreise müssen nicht unbedingt (dem Kunden gegenüber) unseriös sein. Eine mögliches unfaires Wettbewerbsverhalten sei mal dahingestellt.
Es ist halt wie immer: Wer was riskiert, kann gewinnen oder verlieren. Ich jedenfalls würde die Finger von einer Anzahlung oder gar Vorauszahlung lassen.
(Bei dieser Gelegenheit: Auch bei eBay, wo Vorauskasse ja nach Ansicht der meisten die Norm zu sein scheint, gehen Verbraucherschützer auf die Barrikaden, um diese vorherrschende Meinung mal aufzubrechen. Was ich für gut halte.)