2 Netzwerke auf einem Router oder 2 Router an einem DSL???

  • #1
H

hierl

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Ein Freund von mir betreibt eine kleine Pension. Nun fragen die Gäste immer nach Internet. Bisher wollte er dies nicht damit niemand in sein Netzwerk kommt.
Welche Möglichkeit gibt es, dass ich einen WLAN-Zugang für die Gäste schaffe und die dann trotzdem nicht auf sein Netzwerk zugreifen können?
2. Netzwerk oder Subnet ?
IP-Adressbereich einschränken ?
2. Router an DSL Modem ? (meiner Meinung nach nicht möglich)
oder eine professionellere Lösung ?

Danke
sir
 
  • #2
wie wäre es denn mit einem DSL-Router, die den Service Gastzugang schon eingebaut hat? Funktioniert recht gut. Der FRITZ!Box Fon WLAN 7390 WLAN-Router kann das.

Wahrscheinlich können das etliche Modelle anderer Hersteller auch, evtl. auch günstiger. Aber die Fritzbox ist für mich persönlich das Gerät der Wahl. Fast schon eine eierlegende Wollmilchsau.[br][br]Erstellt am: 02.02.12 um 13:44:19
[br]Nachtrag: der drahtlose Datenaustausch funktioniert meist nicht (weil es per Standard im WLAN-Router gesperrt ist). Mit anderen Worten ist es möglich, dass Gäste ein Netz zusammen mit dem Gastgeber nutzen, aber der Zugriff auf dessen Daten grundsätzlich erst einmal erlaubt werden muss - und das hardwaremäßig.

Die Fritzbox kann so was :)
 
  • #3
@Frank9999
Danke schon mal für den Tipp. Eine FB ist vorhanden, ich muss aber erst prüfen ob dieses Modell
den Gastzugang unterstützt. Für mich ist es wichtig, dass die Sache sicher läuft, weil eben
Buchhaltung und Kassensoftware im Netzwerk laufen.
Muss kurz ein paar Tage weg. Melde mich wenn ich wieder da bin.

sir
 
  • #4
Die Gäste reduzieren unter Umständen deine Bandbreite. Willst du das?
Ich plädiere für einen zweiten Telefonanschluß.
 
  • #5
Die Bandbreite ist mit Sicherheit kein Problem, da es wirklich nur 6 Doppelzimmer sind und nicht alle mit dem Laptop anreisen,
vor allem im Sommer sind die meisten Gäste Radfahrer. Im Winter kommen dann auch Monteure und Servicetechniker von Firmen,
da sind dann auch schon mal Computerleute dabei. Mir geht es um die Sicherheit im Netzwerk und da fehlt mir ein weinig
das Hintergrundwissen.

sir
 
  • #6
Ich werde ich die Idee mit der FRITZ!Box aufgreifen und auch installieren.
Nun nehmen wir noch den worst case an. Jemand der Gäste lädt
illegale Sachen herunter und der Wirt bekommt die Rechnung, also
eine dieser Abmahnungen, oder so. Kann ich hinterher nachvollziehen
welcher Gast dies gewesen ist?
Gibt es sonst noch Sicherheitseinstellungen zu beachten?
Danke.
Sir
 
  • #7
sirbarny schrieb:
Jemand der Gäste lädt illegale Sachen herunter und der Wirt bekommt die Rechnung, also
eine dieser Abmahnungen, oder so. Kann ich hinterher nachvollziehen welcher Gast dies gewesen ist?

Nein

syntoh
 
  • #10
Kostenpflichtiger Download des Zeitschriftenartikels :tickedoff:
Für 3 bis 4 Seiten 1,50 Euro =)
Vielleicht sollten wir es mit unseren Artikel auf WinTotal auch machen :..

pan_fee
 
  • #11
PCDpan_fee schrieb:
Kostenpflichtiger Download des Zeitschriftenartikels :tickedoff:
Für 3 bis 4 Seiten 1,50 Euro =)
Vielleicht sollten wir es mit unseren Artikel auf WinTotal auch machen :..

pan_fee

[OT]
@pan_fee,
man darf bei den beiden Links nicht die Thematik vergessen.
Habt ihr einen vergleichbaren Artikel? Würde ich sofort kaufen !
 
  • #12
wir haben Berichte z.B. über NAS (Laufwerke, Server und Synology), die auch nicht ohne sind aber unsere Partnerseite NetzwerkTotal.de hat kostenlose Artikel über WLAN.
http://www.netzwerktotal.de/wlan.htm

pan_fee
 
  • #13
Nun gab es zufälligerweise am Samstag bei uns in der Tageszeitung einen Artikel der die Rechtslage recht gut beschreibt.
Nachzulesen hier: http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10766&pk=773307

Ich hoffe dass es zulässig ist öffentlich zugängliche Artikel zu verlinken.

Ausdem noch gefunden:
Private haften für unberechtigete WLAN-Nutzung durch Fremde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai 2010 entschieden. Bei dem Urteil ging es um einen Popsong.

Ein Besitzer der seine drahtlosen Internetzugang nicht ausreichend mit einem Passwort gesichert hat, kann zu Kasse gebenten werden, wenn andere darüber illegal herunterladen.

Der Inhaber des WLAN-Netzes muss die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen und ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern.

Allerdings muss er dem Rechteinhaber der Musik, keinen Schadensersatz zahlen, weil er selbst keine Rechtsverletzung begangen hat.

Wie die Sicherheitsvorkehrungen für Hotels oder Internetcafes im Detail ausehen müssen, wurde noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Ob Gastwirte und Hotelbesitzer für Rechtsverstöße ihrer Kunden überhaupt haften müssen, ist noch nicht klar. Urteile von Landgerichten dazu vielen sehr unterschiedlich aus.

Aber so wie es hier drin steht ist die einzige sichere Lösung ein Hotspot.
Deutsche Rechtsprechung: traurig aber wahr, wischiwaschi.

sir
 
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