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S
SeewolfPK
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unter Bezugnahme auf Ihre Nachricht vom 26.08.2009 muss ich Ihnen im Auftrag
des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Bernd Völpel, leider mitteilen,
dass aufgrund des angeordneten Insolvenzverfahrens eine Begleichung von
Ansprüchen einzelner Gläubiger nicht mehr zulässig ist.
Die Gläubigerdaten werden derzeit ermittelt. Nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens erhalten alle Gläubiger ein entsprechendes
Informationsschreiben nebst Formular und Merkblatt für die Anmeldung der
jeweiligen Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Sollten Sie nicht
automatisch bis spätestens Mitte Oktober ein entsprechendes Anschreiben
erhalten, so bitte ich Sie, sich erneut an die Insolvenzverwaltung zu
wenden.
Der von Ihnen erworbene Gutschein für die Windows7 Version ist eine typische
Insolvenzforderung, da es sich um einen Anspruch gegen die
Insolvenzschuldnerin aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
handelt.
Vor diesem Hintergrund darf ich Sie noch um etwas Geduld bitten und ich
bedaure Ihnen keine günstigere Nachricht übermitteln zu können.
des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Bernd Völpel, leider mitteilen,
dass aufgrund des angeordneten Insolvenzverfahrens eine Begleichung von
Ansprüchen einzelner Gläubiger nicht mehr zulässig ist.
Die Gläubigerdaten werden derzeit ermittelt. Nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens erhalten alle Gläubiger ein entsprechendes
Informationsschreiben nebst Formular und Merkblatt für die Anmeldung der
jeweiligen Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Sollten Sie nicht
automatisch bis spätestens Mitte Oktober ein entsprechendes Anschreiben
erhalten, so bitte ich Sie, sich erneut an die Insolvenzverwaltung zu
wenden.
Der von Ihnen erworbene Gutschein für die Windows7 Version ist eine typische
Insolvenzforderung, da es sich um einen Anspruch gegen die
Insolvenzschuldnerin aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
handelt.
Vor diesem Hintergrund darf ich Sie noch um etwas Geduld bitten und ich
bedaure Ihnen keine günstigere Nachricht übermitteln zu können.