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tschaang
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Gute Nachrichten für die Opfer von so genannten Dialer-Programmen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz vor heimlich installierten Programmen zur Anwahl teurer Bezahl-Telefonnummern erheblich gestärkt. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil ist der Kunde dem Telefonnetzbetreiber nicht zur Zahlung der durch den Dialer ausgelösten hohen Kosten verpflichtet, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Laut BGH ist er auch nicht verpflichtet, Schutzprogramme gegen Dialer zu installieren.
Qualle ARD
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