@Quicksilver:
Du scheinst ja echt Ahnung zu haben, was legal ist bei OpenSource und was nicht. Es gibt nicht einfach OpenSource, sondern es gibt hunderte(!) OpenSource-Lizenzen mit völlig unterschiedlichen Bestimmungen. Somit kann etwas auch nicht legal bei OpenSource sein, sondern höchstens in Bezug auf bestimmte Lizenzen.
Es gibt OpenSource-Lizenzen, die die Wiederverwendung für proprietäre Zwecke innerhalb bestimmter Grenzen erlauben und es gibt OpenSource-Lizenzen, die sowas *nicht* erlauben, auch dann nicht, wenn man die Namen und die Credits beibehält. Und die Lizenz von PearPC erlaubt genau das ausdrücklich *nicht*.
Um mal Deine Großbuchstaben aufzugreifen: OPENSOURCE IST SEHR WOHL KLAUBAR, auch OpenSource-Software hat einen Urheber und auch der Urheber von OpenSource-Software hat Rechte, diese Rechte nennt man Urheberrechte und diese Urheberrechte sind durch das Urheberrechtsgesetz in allen Ländern der westlichen Welt geschützt. ABKUPFERN IST VERBOTEN, es sei denn, der Urheber hat es ausdrücklich erlaubt, und das ist hier nicht der Fall.
Was glaubst Du eigentlich, was Du da schreibst, nach dieser Logik dürfte ja jeder irgendwelche Kunstphotographien kopieren und ohne Einverständnis des Photographen weiterverkaufen, solange der Name des Photographen genannt wird. Das ist völliger Schwachsinn und das stimmt schlicht und einfach nicht, schluss, aus, fertig. Der Urheber ist alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte, wenn Du das nicht weißt, dann hast Du ein Problem.
Jedes noch so kleine Fitzelchen ist in der westlichen Welt urheberrechtlich geschützt und darf nur mit Einverständnis des Urhebers verwertet werden, wenn der Urheber dem nicht zustimmt, dann haben die Leute eben Pech gehabt und müssen es respektieren. Wer das nicht weiß und keine Ahnung hat und auch zu faul ist, mal ein wenig zu dem Thema zu lesen, der soll ganz einfach mal still sein!
Für Leute, die vielleicht zur Abwechslung auch mal zuhören, folgendes:
http://www.golem.de/0503/36813.html
Den Beweis, dass z.B. Teile von MacOnLinux in CherryOS benutzt werden, sehen die PearPC-Entwickler in den Dateien Cherry IDE.dat, OSMAC.AXM und CASE.EXM. Kopiere man diese Dateien aneinander, so sei die entstehende Datei zu 100 Prozent identisch mit der Datei video.x, die von PearPC und MacOnLinux als Treiber für eine virtuelle Grafikkarte benutzt wird. Sie entstammt dem MacOnLinux-Projekt, das unter GPL steht.
Also geht es um nichts geringeres als eine GPL-Verletzung, denn die Verwendung von GPL-Komponenten in nicht-GPL-Software ist auch bei OpenSource ganz bestimmt *nicht* legal. Die GPL erlaubt das *nicht*, GPL-Komponenten dürften *nur* für GPL-Software benutzt werden.
PS: Hier mal ein wenig Lektüre für Dich, das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
Ich empfehle insbesondere die Lektüre derjenigen Absätze, bei denen es um die Strafen für unberechtigte kommerzielle Verwertung geht. Kleiner Vorgeschmack: Es kommen Freiheitsstrafen in Betracht!