DVB-T, DVB-S - Beratung gesucht

  • #1
H

H.Bakker

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Hallo,
Wollte mal wissen wo die Unterschiede, die Vorteile von solchen Geräten liegen. Hat jemand schon gute bzw. schlechte Erfahrungen gemacht? Wollte mir letztens einen solchen Reciver kaufen, aber bei so einer Auswahl und so vielen Unterschiedlichen Preisen, informier ich mich lieber mal (wenig Infos beim googeln gefunden).

PS: Gehören hier nur sachen zu Computer? Wenn ja dann sorry  :-*

Thx ;D
 
  • #2
Wenn Du die Möglichleit, also eine Sat-Schüssel anbringen kannst/darfst hast nimm DVB-S.

DVB-S hat wesentlich mehr Programme und eine bessere Qualität sprich höhere Video-Bitrate.
 
  • #3
Das Problem ist ja, dass immer mehr Vermieter(insbesondere Wohnungsbaugesellschaften) dazu übergehen Satelitten-Schüsseln zu verbieten... angeblich aus architektonischen Gründen.

In Wahrheit steckt aber die Absicht dahinter die Mieter mit teuren Kabelnutzungsverträgen zu beglücken und sich so eine zusätzliche Einkommensquelle zu schaffen.

Ich habe diese Praxis mit Hilfe von Rechtsberatern und mit Hinweis auf DVB-T erfolgreich verhindern können und spare so 180.- Euro/Jahr allein durch DVB-T.

@HBakker

Ich benutze seit 2 1/2 Jahren den Receiver von Technisat Digipal 1 und habe mich seiner Zeit am Test der Stiftung Warentest orientiert.

Das Gerät kostete damals knapp 200.- Euro und ist jetzt schon für unter 100.-Euro zu haben.

Mittlerweile sind aber schon wieder so viele neue Geräte entwickelt worden, dass sich ein Blick in die Test-Zeitschrift direkt lohnen könnte.

Der von mir genutzte Receiver läuft problemlos wobei eine einfache Zimmerantenne(mit Verstärker) ausreicht um ein einwandfreies Bild und Ton zu empfangen.

Gruß
Lomi
 
  • #4
In Wahrheit steckt aber die Absicht dahinter die Mieter mit teuren Kabelnutzungsverträgen zu beglücken und sich so eine zusätzliche Einkommensquelle zu schaffen.
Nein, eine zusätzliche Einnahmequelle dürfen Kabelgebühren gar nicht sein.

Kabelgebühren sind Betriebskosten und somit zwar voll umlagefähig, aber es darf daraus kein Gewinn erwirtschaftet werden.

Die Video-Bitrate liegt bei DVB-T ca. 1/3 niedriger als bei DVB-C.
 
  • #5
Bei unserem 2. Fernseher haben wir auf Grund eines mangelenden Kabelanschlusses in dem Zimmer auch genauu das Gerät und das funktioniert auch prima mit einer Antenne ohne Verstärker ;)
 
  • #6
@MrOrange
<Kabelgebühren sind Betriebskosten und somit zwar voll umlagefähig, aber es darf daraus kein Gewinn erwirtschaftet werden.>

Die Kabelgebühren selbst sind meines Wissens keine Betriebskosten... es entstehen aber Betriebskosten aufgrund des Kabelanschlusses(Kabelverlegung, Anschlußdose, etc.) diese sind aber relativ gering(werden von mir aber nicht gezahlt). Unter Umständen könnte der Vermieter bei Neuverlegung eines Breitbandkabels auch noch versuchen diese  als Modernisierung auf den Mieter umzulegen... was aber bei aufmerksamen Mietern nicht so ohne weiteres umzusetzen sein wird...

Ich versteh' aber was Du meinst.... Der Gewinn entsteht dann wenn Kabelbetreiber und Wohnungsbaugesellschaft wirtschaftlich miteinander verflochten sind!!!...

Just in dem Moment als das Pilotprojekt DVB-T in Berlin im November 2002 startete(sich also gerade ein Bewußtsein für DVB-T zu bilden begann) wurden schlagartig im Eiltempo zigtausende von Wohnungen bestimmter Wohnungsunternehmen in Berlin mit Breitbandkabel ausgestattet und versucht den Mietern langfristige Kabelverträge unterzujubeln.

Der Berliner Mieterverein machte seiner Zeit in einer groß angelegten Aktion darauf aufmerksam und gab entsprechende Empfehlungen heraus... an die ich mich hielt!

Ich spare mit DVB-T und DSL(über Telefonleitung) ca. 400.- Euro/Jahr gegenüber den Angeboten der Wohnungsbaugesellschaft!.. was doch ein Argument sein sollte sich mit von Vermietern aufgedrängten Breitbandkabelanschlüssen kritisch auseinanderzusetzen.

@schmani
ja, von den 27 Programmen die ich empfange funktionieren einige bei mir auch ohne Antennen-Verstärker... aber man muß ja nicht viel in eine Antenne mit Verstärker investieren... es reicht eine ganz preiswerte ... so 10.- Euro.

Lomi
 
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