Ebay und ein vermeintlich defekter Rechner??

  • #1
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Ford_Fairlane

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Hallo,

ein bekannter hat bei Ebay einen Rechner versteigert der am Tage des verschickens völlig in Ordnung war. Der Käufer meint nun ihm sei beim auspacken so ein komischer Geruch aufgefallen (Schmorbrand) also hat er das Teil Probehalber angeschlossen und da habe es einen kleinen Knall gegeben und er war hinüber.
Doofe Sache.
Nun meint er das der Rechner bereits kaputt verschickt worden sei und er ihn zurückgeben will. Der Verkauf erfolgte mit dem Hinweis das es sich um einen privat Verkauf handelt und es daher kein Recht auf Umtausch oder Garantie und Gewährleistung gibt.
Wie ist denn da die Lage eurer Meinung nach?
 
  • #2
Ich denke da versucht sich jemand deinen Bekannten über'n Tisch zu ziehen!

Wie lange lief der Rechner schon nicht mehr vor dem Verschicken?


Das der direkt beim öffnen einen komischen geruch wahrgenommen haben will glaub ich ihm niemals! Der PC war sicherlich nicht bis kurz vorm Verschicken in Betrieb und im Karton wird sich auch kein Schmorbrand gebildet haben...

Da es den kleinen Knall bei ihm gab und nicht bei deinem Bekannten hat der Käufer schlichtweg pech gehabt, wenn ich ein Auto kaufe und mir auf der Heimfahrt ein Pleul durchschlägt, kann ich auch net zurück fahren und es wieder abgeben.

Dein Bekannter muß nix machen, ist halt Pech! Dafür schreibt man ja die Privat-Verkauf-Regeln dadrunter!

Abaddon
 
  • #3
Der Rechner lief zuletzt 2-3 Tage vor dem versenden bei mir wegen der formatierung, wie gesagt ohne Probleme.
Mir kommt das auch sehr seltsam vor, zumal wieso schliesst er den Rechner denn an wenn er komisch riecht??
Denke da auch an über den Tisch ziehen, zumal der Käufer in einer vormail schon seinen Unmut über den Preis geäussert hat. Er meint zuviel geboten zu haben und mein Bekannter hätte da wohl Glück gehabt. Aber is auch sein Pech.
 
  • #4
er Rechner lief zuletzt 2-3 Tage vor dem versenden bei mir wegen der formatierung, wie gesagt ohne Probleme.

Also 2-3Tage + min. 1 Tag versenden (eher 2) = 4-5 Tage

und dann will der noch was riechen? ;D ;D

Schreib zurück, war ne netter Versuch aber gib kein Brot! ;) ;D
 
  • #5
  • #6
Ford_Fairlane schrieb:
Der Verkauf erfolgte mit dem Hinweis das es sich um einen privat Verkauf handelt und es daher kein Recht auf Umtausch oder Garantie und Gewährleistung gibt.

dieser satz klärt den sachverhalt vollständig. er kann, außer eine negative bewertung abgeben, sich rechtlich nicht durchsetzen - wie auch. von privatperson zu privatperson ist und bleibt garantie- und gewährleistungsfrei. und dieses hoher preis, glück gehabt ist auch schwachsinn. er wusste ganz genau, welchen preis er bietet. nach einer ausführlichen musterung der preistafel setze ich auch nicht zum tanken an und beschwere mich hinterher, dass ich für diesen hohen preis zu viel getankt habe...
 
  • #7
Aber das Verhalten passt ja: Erst hat er zuviel geboten, das wird ihm aber erst hinterher klar. Er ärgert sich drüber und versucht nun mit allen Mitteln, das Geld oder wenigstens einen Teil davon wieder zu bekommen. Ich würde ihm einen höflichen, netten aber trotzdem bestimmten Brief zurück schreiben und mich dann nicht weiter damit auseinander setzen. Wie nogger und Co schon sagten: Die Rechtslage ist klar (und auch ebay fragt bei Gebotsabfrage nochmal deutlich nach, ob alles richtig ist). Sollte er deinem Bekannten eine schlechte Bewertung reindrücken, würde ich mich mal mit eBay in Verbindung setzen....
 
  • #8
Sollte er deinem Bekannten eine schlechte Bewertung reindrücken, würde ich mich mal mit eBay in Verbindung setzen....

DAs wird nichts bringen, eBay macht in solchen Fällen GAR NIX :mad: :mad:
 
  • #9
jo, denke auch das man damit dann leben muss.
Der Käufer ist jedoch recht beharrlich und meint er wolle den PC zur Fehlerdiagnose zurückschicken, damit er dann weiss was kaputt ist. Komische Idee, wie ich finde.
Aber gut ärgerlich ist das allemal....
 
  • #10
Der Käufer ist jedoch recht beharrlich und meint er wolle den PC zur Fehlerdiagnose zurückschicken, damit er dann weiss was kaputt ist. Komische Idee, wie ich finde.
Aber gut ärgerlich ist das allemal....

Er will ihn zu deinem Bekannten zurück schicken?
Das würd ich nicht machen!
 
  • #11
Wird immer besser...
Nun meint er es sei ein Transportschaden, daran zu erkennen das, dass DVD LW 3 cm nach innen gedrückt war. Nun solle der Verkäufer das doch bei der Post reklamieren.
Mal sehen war er auf die Frage antwortet wieso er bei einem deutlich erkannbaren Schaden den Rechner überhaupt eingeschaltet hat....
 
  • #12
wenn versichert geschickt wurde, kann die post informiert werden und kommt für den schaden auf.
bei einem unversicherten versand hat der käufer etwaige folgen zu tragen?

ist doch so richtig, nicht?
 
  • #13
Das weiss ich nicht, aber der Versand ist ja nun fast 5 Tage her und ein defektes Paket nimmt man nicht an und defekte Geräte schliesst man nicht an, denn wenn man beides macht dürften Reklamationen nach dieser Zeit schwierig sein denke ich mir mal...
Und in diesem Fall müsste ein deutlich sichtbarer Schaden am Paket sein wenn sich das DVD LW 3cm reindrückt.

Wer ist eigentlich für eine Reklamation zuständig? Der Versender oder der Empfänger?
 
  • #14
ich musste mich zum glück noch nie mit solchen sachen herumschlagen, aber von der logik her wäre es der empfänger. er hat das paket und somit auch die pflicht, den schaden zu melden.
 
  • #15
nogger schrieb:
Ford_Fairlane schrieb:
Der Verkauf erfolgte mit dem Hinweis das es sich um einen privat Verkauf handelt und es daher kein Recht auf Umtausch oder Garantie und Gewährleistung gibt.

dieser satz klärt den sachverhalt vollständig. er kann, außer eine negative bewertung abgeben, sich rechtlich nicht durchsetzen - wie auch. von privatperson zu privatperson ist und bleibt garantie- und gewährleistungsfrei. und dieses hoher preis, glück gehabt ist auch schwachsinn. er wusste ganz genau, welchen preis er bietet. nach einer ausführlichen musterung der preistafel setze ich auch nicht zum tanken an und beschwere mich hinterher, dass ich für diesen hohen preis zu viel getankt habe...
Irrtum. Selbstverständlich ist der Verkäufer verpflichtet funktionsfähige Ware zu verschicken, wenn er nicht ausdrücklich auf einen Defekt hingewiesen hat.
Die Gesetzeslage ist bestimmt nicht dazu da, Schrott unters Volk zu bringen und dafür nicht belangt werden zu können.
Auch haftet der Versender, wenn die Verpackung mangelhaft war. Unabhängig davon, ob versicherter oder unversicherter Versand gewünscht war.
Wie ich in einem anderen thread schon mal ausgeführt hatte, haftet der private Verkäufer immer, wenn er nur Versand und keine Abholung anbietet. Denn dann hat er eine Bringschuld.
ich musste mich zum glück noch nie mit solchen sachen herumschlagen, aber von der logik her wäre es der empfänger. er hat das paket und somit auch die pflicht, den schaden zu melden.
Der Empfänger geht mit der Post keinen Vertrag ein. Es ist nicht seine Aufgabe, Schäden bei der Post zu melden. Das ist alleine Sache des Absenders.

Eddie
 
  • #16
AH, in diesem Fall wurde aber auch die Abholung angeboten. (Barzahlung bei Abholung)
Und wie geht das dann von statten mit der Reklamation? Man lässt sich den Transportschaden schildern und reklamiert diesen dann entsprechend. Anschliessend meldet sich die Post bei beiden und lässt sich die Lage schildern oder wie geht das?
Ich dachte immer man soll keine defekten Pakete annehmen und wenn man es doch annimmt akzeptiert man das Risiko...??? Zumal das Paket, vom Empfänger in diesem Fall bei der Post abgeholt wurde...
 
  • #17
gut zu wissen mit dem reklamieren.
 
  • #18
Ich dachte immer man soll keine defekten Pakete annehmen und wenn man es doch annimmt akzeptiert man das Risiko..
Sollte man ja auch nicht. Da aber in der Regel per Vorkasse bezahlt wird, ist es für den Käufer eine Sache der Abwägung, welches Risiko ihm geringer erscheint.
Nimmt er das defekte Paket an, hat er die Chance, die gewünschte Ware evtl. heile zu bekommen.
Verweigert er die Annahme, kann er sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen.
Auch wenn jemand die offensichtlich defekte Verpackung angenommen hat, entbindet das den Verkäufer nicht von der Pflicht, funktionsfähige Ware zu liefern. Für schlecht verpackte Ware haftet er immer. Für Transportschäden das Unternehmen, sofern versichert.

Eddie
 
  • #19
mmh, leuchtet ein. Allerdings schreibt der Empfänger:

habe heute mit einem Freund den PC von der Post geholt.
War wirklich gut verpackt.

Also DHL/efiliale kontaktieren!?
Hat das schonmal jemand gemacht, ich frage mich ob man da einfach eine Mail hinschreibt mit der erläuterung der Sachlage?
Dazu gibt es doch bestimmt irgendwelche Formulare, habe aber bei www.efiliale.de nix gefunden, ausser einen Kontakt zum Thema Feedback/Reklamationen.
 
  • #20
Nur zur Info: Laut DHL muss der Empfänger die Lieferung reklamieren.
O-Ton DHL: Der Empfänger der Sendung muss innerhalb 7 Werktagen, mit dem beschädigten ePaket samt Inhalt seine Filiale vor Ort aufsuchen.
Der Auftraggeber kann da nix machen.
 
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Ebay und ein vermeintlich defekter Rechner??

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