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A
Athene
Guest
Und nach meiner Erfahrung lassen die einen kalt abblitzen........
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Da kennt jemand offensichtlich die eigenen AGB's nicht.Ford_Fairlane schrieb:Nur zur Info: Laut DHL muss der Empfänger die Lieferung reklamieren.
O-Ton DHL: Der Empfänger der Sendung muss innerhalb 7 Werktagen, mit dem beschädigten ePaket samt Inhalt seine Filiale vor Ort aufsuchen.
Der Auftraggeber kann da nix machen.
Nun erkläre mir einer, warum ich als Empfänger mir unentgeldlich den Stress mit der Post antun soll?(4) Zeigt der Absender oder der Empfänger Verlust oder Beschädigung der
Deutschen Post nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich
an, so wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert
worden ist. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn
der Absender oder Empfänger der Deutschen Post die Überschreitung nicht
innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe an den Absender
schriftlich anzeigt. § 438 HGB bleibt im übrigen unberührt.