Nur wenn die Staatsanwaltschaft Interesse daran hat, den E-Mail Absender ausfindig zu machen, z.B. im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. Eine Beleidigung reicht da aber nicht aus, dann hätten die Ermittlungsbehörden viel zu tun. Morddrohungen, Kinderpornographie und ähnliche Dinge könnten Anlass geben, einen E-Mail Absender ausfindig zu machen. Das Problem dabei: Die dem ISP übermittelten Anmeldedaten stimmen häufig nicht. Eine weitere Möglichkeit, über die IP an den Absender einer Mail zu kommen ist auch nicht immer möglich, da nicht alle ISP´s die IP-Nummern speichern. Dies ist in Deutschland (noch) nicht gesetzlich geregelt.
Also: Vergiss es!