Eula´s und Lizenzverträge

  • #1
M

maumau

Neues Mitglied
Themenersteller
Dabei seit
12.11.2006
Beiträge
1
Reaktionspunkte
0
hallo,

bin auf der Suche nach paar Leuten, die sich relativ gut mit den mit den Lizenzverträgen bzw EULA´s auskennen. Insbesondere, wenn es um den Verkauf seiner alten Outlook Software geht. Habe halt mein uraltes Office 97 pro verkauft. Natürlich keine Kopie, keine gecrachte Version, etc. ... Habe die auch erfolgreich bei einem bekannten Auktionshaus im Inet verkauft und bekam vor ein paar Tagen eine erschreckende Mail des Käufers, dass er doch den gesamten Karton zu Microsoft geschickt haben, die ihm ein neues Office Paket zugeschickt haben und das von mir verkaufte da behalten haben. Da ich mir logischer Weise keinen Ärger mit Microsoft einbrocken möchte, weiß ich jetzt nicht so genau inwiefern der Käufer recht hat. Microsoft begründete angeblich den Einzug der Software damit, dass gegen die EULA´s o.Ä. verstoßen wurde, nannte aber laut der email des Käufers keinen konkreten Grund. Das Office Paket war natürlich original und auch mit versehrten key. habe in meinem Angebot auch geschireben, dass ich nicht mehr weiß, was beim Kauf alles im Paket mit enthalten war und habe aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lieferumfang enthaltene Inhalt auch noch einmal deutlich auf meinem Foto zu sehen ist.

Der käufer möchte jetzt sein Geld zurück. Ich finde das total dreist - da kauft er sich ein uralt office schickt es ein bekommt ein neues und will noch sein geld zurück????

der spinnt doch oder??

falls jmd antwort weiß bitte melden ...

Gruß
 
  • #2
Das Office darf man als komplette Software (= CD, Kex, Eula und Handbücher) verkaufen. Man darf nicht Teile davon verkaufen.
Wenn du deine EULA rechtens erworben hast und der Käufer den Bedingungen entspricht (speziell bei Schülerversion!) gibt es keine Probleme.
Ich habe mein Office97 auch beim Auktionshaus gekauft und mich vorher bei Microsoft informiert. Ich habe allerdings zuerst eine gefälschte Version ersteigert, von der der Verkäufer nicht wusste, daß sie gefälscht ist, weil sie ihm schon so von seinem Händler - der selber darauf reingefallen war - so verkauft worden war. Ob der Verkäufer nachher noch bei seinem Händler vorstellig geworden ist, weiß ich nicht. Vom Händler kann man allerdings erwarten, daß er die Authentizität seines Lieferanten und der Ware prüfen kann und muß.
Nachdem ich den Kauf rückabgewickelt habe, habe ich beim zweiten Versuch einen Volltreffer gelandet. Auf der Microsoft-Website sind entsprechende Informationen darüber zu haben. per Google leicht zu finden.
 
  • #3
Wenn du deine EULA rechtens erworben hast und der Käufer den Bedingungen entspricht (speziell bei Schülerversion!) gibt es keine Probleme.
Was irrelevant ist. Habe ich als Erstkäufer die Voraussetzungen für eine Schüler/Lehrer Lizenz erfüllt, kann ich diese weiterverkaufen, ohne dass der neue Käufer Schüler oder Lehrer ist. Gibt bereits entsprechende Urteile.
Was MS in die EULA schreibt ist MS Wunschdenken und deckt sich nicht immer mit der deutschen Rechtssprechung. Das musste MS bereits bei verlorenen Prozessen erkennen.

Eddie
 
Thema:

Eula´s und Lizenzverträge

ANGEBOTE & SPONSOREN

Statistik des Forums

Themen
113.840
Beiträge
707.963
Mitglieder
51.494
Neuestes Mitglied
Flensburg45
Oben