Frage zum Rückgaberecht (dringend!!!)

  • #1
M

Marcb1219

Guest
Hallo erstmal!

Ich habe eine dringende Frage bezüglich des Rückgaberechts. Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle.
Ich habe vor ein paar Tagen in einem kleinen Computershop eine neue Grafikkarte für meinen PC gekauft, da meine alte kaputt ist. Da es auch wirklich nur ein kleiner Shop ist, musste die Ware erstmal bestellt werden.
Weil ich dann aber nach erneuter Überprüfung der anderen Komponenten leider feststellen musste, dass nicht nur meine Grafikkarte kaputt ist, sondern auch das Mainboard, wollte ich die bestellte Grafikkarte nun doch nicht mehr kaufen. Da ich nun auch ein neues Mainboard brauche und auf dieses neue Mainboard passt die bestellte Grafikkarte nicht. Als ich dann in den Laden ging und dem Verkäufer sagte, ich wolle die Grafikkarte nich mehr, sondern eine andere, antwortete er mir, dass die Bestellung bindend gewesen sei. Davon hatte er mir, als ich die Grafikkarte bestellt habe, nichts gesagt.
An dieser Stelle muss ich dazu sagen, dass der Verkäufer ein relativ guter Bekannter von mir ist, deswegen habe ich die Grafikkarte dann doch gekauft, um möglichen Stress mit einem Freund vorerst aus dem Weg zu gehen.

Jetzt meine Frage: Wie sieht das rechtlich aus? Kann der Verkäufer jetzt tatsächlich sagen, dass er die Grafikkarte nicht zurücknimmt, aus dem Grund, dass er diese dann sehr wahrscheinlich nicht mehr verkauft kriege? Oder muss er mir das Geld zurückgeben?

Ich muss das dringend klären, würde mich also über eine schnelle Antwort sehr freuen ;-)
 
  • #2
Du hast bestellt, Du musst abnehmen.
Ein Rückgaberecht existiert nur bei Bestellungen im Internet.

Eddie
 
  • #3
Danke für die schnelle Antwort!


Rückgaberecht gibts aber nicht nur im Internet!?
Normalerweise, wenn ich z.B. im Baumarkt oder sonst wo etwas kaufe, kann man das ganz normal zurückgeben und man erhält das Geld zurück.
Das habe ich erst vor kurzem machen müssen. Man muss nicht mal einen Grund angeben.

Oder gilt in diesem Fall eine Sonderregel, weil die Ware zuerst bestellt werden musste? Ich habe ja nichts unterschrieben. Die Ware wird ja auch nur deswegen nicht zurückgenommen, weil der Verkäufer diese wohl nicht mehr verkaufen kann. Das hat er als Grund angegeben. Und das ist genau das, was mich etwas stutzig macht, ich glaube kaum, dass dieser Grund ausreicht, um die Ware nicht zurückzunehmen.


Falls ich damit falsch liege, kannst du/jemand anders bitte erklären wie genau das jetzt geregelt ist und wenn ich kein Recht habe, das Geld zurückzuverlangen, bitte auch dazu erklären, weshalb ich dieses Recht nicht besitze...

Danke im voraus.
 
  • #4
Ein Recht verlangt nach einer gesetzlichen Grundlage, die gibt es aber nicht.
Was Du meinst ist Kulanz, daraus kann man aber kein Recht ableiten.

Eddie
 
  • #5
Der Kaufvertrag kam in diesem Fall zustande, als der Händler die Karte gemäss deinen Wünschen bestellt hat und nicht erst, als du nach Eingang der Ware diese im Laden abgeholt und bezahlt hast. Somit hat der Verkäufer schon recht, wenn er sagt, die Bestellung sei bindend gewesen.

Wäre die Grafikkarte nun defekt, hättest du selbstverständlich ein Rückgaberecht - du kannst aber auch nicht im Autohaus ein neues Auto kaufen, das genau wie die Grafikkarte für dich bestellt wird, und dann hingehen und sagen: Ätsch, will ich nicht mehr. Auch hier wird der Kaufvertrag geschlossen, _bevor_ du die Ware in den Händen hälst (oder drinsitzt *g*).

Da es sich auch noch um einen guten Freund handelt: Vertick die Karte bei ebay und erspare dir weiteren Stress mit deinem Freund. Wobei ich mich schon fragen muss, wie gut befreundet ihr tatsächlich seid:
Ich selbst habe auch ein kleines Gewerbe und vertickere Hardware u.a. auch an Freunde - ich weise meine Kunden alle daraufhin, das eine Bestellung einzelner Teile _immer verbindlich_ ist.....

Cheers,
Joshua
 
  • #6
Wäre die Grafikkarte nun defekt, hättest du selbstverständlich ein Rückgaberecht
Nicht ganz, er hat Anspruch auf eine mangelfreie Ware, aber kein Rückgaberecht. Der Händler dagegen hat ein Recht auf Nachbesserung, in der Regel zweimal. Erst wenn dies alles nichts bringt, kann man vom Kauf zurücktreten.
Aber auch das ist kein Rückgaberecht, sondern das Recht auf Wandlung.

Eddie
 
  • #7
Stimmt, da hast du natürlich Recht - ich wollte es nur nicht noch mehr verkomplizieren ;-)

Cheers,
Joshua
 
  • #8
Hast Recht, aber was dann passiert, sieht man an der ersten Frage.
Das Thema ist leider sehr kompliziert.

Eddie
 
Thema:

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