Fragwürdige Softwarelizenzen

  • #1
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VolkerJ

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Ich muss offen gestehen, dass mir auch beim besten Willen nichts dazu einfiel, WO ich mein folgendes Problem diskutieren könnte. Deshalb stelle ich es mal hier rein und bitte die Mods, den Beitrag ggbf. dorthin zu verschieben, wo er besser untergebracht wäre.

Die Situation:
Der externe SysAdmin kauft im Auftrag des von ihm zu betreuenden Unternehmens sämtliche Software. Also beispielsweise die erforderlichen Lizenzen für Win 2000 Prof, für Win XP Prof., für Win Office 2000 Prof. und für Win 2003 Prof.

Das Unternehmen war naiv und überließ ihm die Verantwortung/Aufsicht über das gesamte Software-Material. Was nichts anderes hieß, als dass er das ganze Material zu sich nach Hause nahm. Installiert wurde die Software von CDs, die er sich ? in Verbindung mit den jeweils aktuellsten Service-Packs ? wohl selber erstellte. Ein bei SysAdmins offenbar häufig anzutreffendes Verfahren, um die Installationsroutine so einfach als möglich zu halten.

Nach der Trennung stritt sich das Unternehmen seit rund einem Jahr mit dem SysAdmin um die Herausgabe der Software, da das Unternehmen ja Eigentümer dieser Software ist. Inzwischen liegt zwar ein vollstreckbares Urteil gegen den SysAdmin auf Herausgabe der Software vor ? was allerdings wenig hilft, da dieser inzwischen zahlungsunfähig und die Software für den Gerichtsvollzieher unauffindbar ist. Wenn sie denn überhaupt je vorhanden war! Es ist durchaus vorstellbar, dass er zwar Softwarelizenzen abgerechnet hatte, die von ihm jedoch in Wirklichkeit überhaupt nicht erworben wurden. Das ist zwar strafrechtlich relevant, hilft allerdings im Moment nicht weiter.

Das Unternehmen verfügt lediglich über die vom SysAdmin erstellten CDs und hat als Kaufnachweis die von ihm erstellten Rechnungen.

Das Unternehmen hat sich in der Vergangenheit reichlich dämlich angestellt ? das steht außer Frage. Trotzdem: Wie kann ihm ggbf. geholfen werden?

Meine Frage:
Darf ein Unternehmen dann, wenn es zwar Softwarelizenzen nachweislich käuflich erworben hat (möglicherweise von einem Schwindler, der zwar Softwarelizenzen verkaufte, diese jedoch u. U. selbst überhaupt nicht erworben hat) , die erforderlichen Software-CDs aber nicht mehr besitzt, trotzdem im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen auch die Software installieren?

Ich habe da mittlerweile so meine Zweifel.

Keine Frage: Ein Unternehmen, das sich derart leichtsinnig verhielt, hat dieses Dilemma selbst verschuldet. Allerdings u. U. verständlich bei einem jungen Startup, das aus kleinen Anfängen heraus in einem schwierigen Marktumfeld aufgebaut wurde, stark expandierte ? und situationsbedingt auch oft mit dem Rücken zur Wand stand.

Was kann man in einer derartigen Situation tun, um die nachweislich rechtmäßig erworbenen Lizenzen (???) auch zu nutzen und trotzdem nicht gegen Lizenzbestimmungen zu verstoßen? Dafür auf jeden Fall mal schon im Voraus vielen Dank ? auch wenn nichts daraus werden sollte. Einen Versuch ist es ja wert.

(Microsoft Deutschland stellt sich auf telefonische Anfrage stur: Ohne Software(CDs) und ohne Product-Keys keine Möglichkeit, die erforderlichen Lizenzen (sprich CDs und Product.-Keys) ohne neue Bezahlung zu bekommen. Das Risiko, dass hier jemand zwar mal Lizenzen erworben, diese jedoch mittlerweile (z. B. über eBay) verkaufte, ist ? logischerweise ? zu groß, als dass hier Kulanz von MS-Seite möglich wäre.)
 
  • #2
So leid es mir tut dies dir mitzuteilen, ist die Rechtslage leider so, dass das Unternehmen keine Möglichkeit haben wird die Lizensen zu erhalten, welche sie schon bezahlt hat. Dummheit schütz vor Torheit nicht und so sieht es leider auch die Rechtssprechung. Klar ist nach dem Urteil gegen den ehemaligen SysAdmin er dazu verpflichtet die Software zu überreichen, aber wo keine Software ist ist keine. Dumm halt für das Unternehmen. Kann das Unternehmen nicht die Rechtmäßigkeit der Software nachweißen, haben die Konzerne leider das Recht strafrechtlich gegen die Firmen vorzugehen. Eine Beleg für die Software reicht nicht, wenn keine originale CD mit Lizens vorliegt. So steht es auch meist in den AGB's.

Gruß Schwimmi
 
  • #3
...möglicherweise von einem Schwindler, der zwar Softwarelizenzen verkaufte, diese jedoch u. U. selbst überhaupt nicht erworben hat...

Tja,....dann handelt es sich rechtlich bei dem Schwindler um gestohlene Ware,...bei dem Unternehmen dann leider um Hehlerware.Das Unternehmen ist dann zwar Besitzer der Software,aber eben nicht Eigentümer.Eigentum kann nämlich nicht durch Kauf gestohlener Ware erworben werden...

Aus diesem Grunde bestehen die Software-Unternehmen eben zum Eigentumsnachweis auf Vorlage der Original-CDs und der Lizenz...

Deshalb liegen bei uns in der Firam die Original-CDs und die Lizenzen in einem Safe,der Admin hat von ihm selbst erstellte und nach seinen Bedürfnissen angepasste (..SP2) Kopien. Das wird aber jetzt das von Dir benannte Unternehmen nicht wirklich trösten...
 
  • #4
Das ist ja alles äußerst tröstlich.

Wie schon gesagt: Es hieß möglicherweise. Nachzuprüfen ist das nur schwer bzw. überhaupt nicht.

Die Situation zeigt leider, wie leichtfertig manche Unternehmen mit ihren Softwarelizenzen umgehen. Unserem Mandanten dürfte das in Zukunft wohl kaum mehr passieren. Ich schätze mal, dass ihn die Sache rund 15.000 Euro kosten dürfte. Nicht gerade toll in der derzeitigen Wirtschaftssituation.

Davon mal abgesehen: Auch bei uns waren die Software-CDs mit den zugehörigen Lizenzen (Product-Keys) bislang für jeden frei zugänglich. Allerdings habe ich eine Lehre daraus gezogen und ab sofort alles verschlossen. Bei uns ist das insofern etwas anders, als unser Systemhaus nichts ausgehändigt erhält. Die haben alle Programme und wollen von uns vor der jeweiligen Installation nur die Product-Keys durchgegeben bekommen.

Danke für die Infos - die zwar nicht weiterhelfen konnten, aber dennoch zu entsprechenden Konsequenzen bei uns führten.
 
  • #5
Eines interessiert mich in diesem Zusammenhang noch: Wie sieht es aus, wenn ein Bürogebäude abbrennen sollte und dabei u. a. auch die gesamte Software (sofern sie nicht gerade im feuersicheren Safe aufbewahrt wurde, was ja wohl bei den wenigsten Firmen der Fall sein dürfte) vernichtet wird?

Da wäre es ja fast ratsam, sich alle Product-Keys zu notieren und außerhalb der Firma aufzubewahren. Das gleiche gilt natürlich für die Installations-CDs auch, von denen dann Kopien - ebenfalls außerhalb der Firma aufbewahrt - vorhanden sein sollten. Dto. für die Anschaffungsrechnungen. Und gleich die Frage: Ist das erlaubt?

Ich habe so langsam den Eindruck, dass diese ganze Lizenzgeschichte mit vielen Haken und Ösen versehen und keinesfalls so leicht zu überschauen ist, wie es wünschenswert wäre. Ich blicke da - offen gestanden - eindeutig nicht so richtig durch; und ich denke, dass ich da ganz sicher nicht alleine bin.

Wo kann man sich hier informieren? Auch die Lizenzbestimmungen der Hersteller sind nicht klar verständlich formuliert. Noch schlimmer: Nicht einmal die Hersteller selbst sind in der Lage, wirklich eindeutige und verbindliche Aussagen zu machen. Sie hangeln sich vielmehr von einer widersprüchlichen Behauptung zur nächsten und sind absolut nicht bereit, diese Aussagen schriftlich zu bestätigen. So langsam habe ich sogar den Eindruck, dass die Lizenzbestimmungen absichtlich so unklar formuliert wurden und nicht einmal die Hersteller-Mitarbeiter richtig durchblicken.

Ist das tatsächlich so oder bin ich bloß zu doof?
 
  • #6
VolkerJ schrieb:
Eines interessiert mich in diesem Zusammenhang noch: Wie sieht es aus, wenn ein Bürogebäude abbrennen sollte und dabei u. a. auch die gesamte Software (sofern sie nicht gerade im feuersicheren Safe aufbewahrt wurde, was ja wohl bei den wenigsten Firmen der Fall sein dürfte) vernichtet wird?

Mal spontan angemerkt, das wär ein Versicherungsfall.
 
  • #7
Zu ersten : Für so etwas gibt es eine Gebäudeversicherung. Zweitens kann man beim Steuerbüro mal nachschauen bzgl der Nachfragen der Versicherungen.

Zum zweiten: Deine these entspricht der Tatsache. Lizenzbestimmingen sind löcgrig wie eine Käse. Leider sind die Bestimmungen zu schwammig. Orientiere dich doch einfach was im deutschen Recht steht. Da kann man genau lesen, was erlaubt ist und was nicht. Weiteres kann natürlich in den Bestimmungen ersichtlich sein. Problem ist nur, es gibt keine Richtlinien in unserem Land. Guter Menschenverstand ist manchmal hilfreicher als alles andere.
 
  • #8
Zum Thema Versicherung und Versicherungsbedingungen:
Nicht spekulieren, sondern konkret abfragen. Nicht jedes bewegliche Gut ist in unbegrenzter Höhe versichert.
Doch, in einigen Firmen werden solche Datenträger äusserst gesichert verwahrt.
 
  • #9
Oje Volker, das hört sich ja wieder mal abenteuerlich an. :)

Was heißt denn für dich nachweislich käuflich erworben?

Habt Ihr noch die Lizenzen oder CDs? Ansonsten hast du garnix in der Hand und die Software darf auch nicht installiert werden.
 
  • #10
@Smartie:
Das betrifft glücklicherweise nicht uns, sondern einen unserer Mandanten aus der Baubranche (Hinweis: Wir haben uns völlig auf privates Baurecht spezialisiert - bringt große Mandanten - große Mandanten = hohe Honorare ;D). Im fraglichen Fall handelte es sich um einen kleineren Bauunternehmer, den die Sache natürlich schon empfindlich traf, weil es im Bausektor derzeit tatsächlich ums Überleben geht.

Der Dreckskerl von SysAdmin ist mittlerweile offensichtlich abgehauen. Jedenfalls ist er nicht mehr greifbar. Halt dumm gelaufen.

Aber natürlich hat mich diese Geschichte nachdenklich gemacht. Auch unser früherer SysAdmin hatte fast alle Software bei sich - was ich dann abgestellt hatte; und was auch zu einer Trennung führte, weil da noch ein paar andere unschöne Dinge liefen.

Unter nachweislich käuflich erworben verstehe ich, wenn ein Unternehmen Lizenzen von einem Händler/Systemhaus/SysAdmin erwirbt, die entsprechenden Rechnungen vor- und die Zahlungen nachweisen kann.
Unser Mandant hat natürlich nichts mehr - außer den Rechnungen und Zahlungsnachweisen. Und das hilft ihm eben mal nichts.

@Schwimmi:
Mit einer Gebäudebrandversicherung (die hattest du vermutlich gemeint) ist es natürlich nicht getan. Das sagt schon die Bezeichnung. Sie deckt nur Schäden am Gebäude. Auch bei einer Feuerversicherung ist das so eine Sache, denn seine Rechnungen wären ja dann mit verbrannt. Und ob du es glaubst oder nicht: Es gibt Firmen, die ihre Steuersachen selber machen. Und das ist dann eben auch weg. Aber das nur nebenbei, weil es ja den Fall selbst nicht betrifft. Es war ja auch nur eine Frage, die sich bei mir fast von selbst ergab, weil mich diese Sache eben etwas aufgewühlt hatte. Immerhin waren wir - bislang - fast ebenso leichtsinnig. Wer denkt auch schon, dass ...

Guter Menschenverstand ist natürlich auch nur dann gut, wenn er - im Schadensfall - auf beiden Seiten vorhanden ist. Also auch so eine Sache. (Du darfst mir das glauben - ich war lange genug in der Assekuranz tätig.)

@Longney:
Versicherungen sind da schon wesentlich konkreter - auch die Versicherungsbedingungen sind keinesfalls so schwammig und nichtssagend wie die erwähnten Lizenzbestimmungen. Wie schon erwähnt: Eigentlich hilft da nur die Aufbewahrung in feuerfesten Behältern. Damit werde ich mich mal befassen müssen, wenn wir ggbf. nicht auch mal eine Bauchlandung riskieren wollen.

Noch einmal: Danke für die Beiträge. Sie haben zwar nicht im konkreten Fall, aber immerhin mir weitergeholfen.

Schönen Feiertag - und ein schönes Wochenende für die, die sich den Freitag gleich freigenommen haben.
 
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