- #41
S
schmani
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- Berlin / Münster
Ich bin dann der Staatsanwalt! ;D!
Dem Angeklagten Hellspicker wird Folgendes zur Last gelegt:
Im Wintotal Chat hat sich der Angeklagte des Öfteren aufgehalten. Mit falschen Namen und schwachsinnigen Bemerkungen belästigte er andere Chat-Nutzer. Des Weiteren beleidigte er diverse sogennante 'Chatter', die ihn enttarnten!
Hellspicker machte sich hiermit strafbar! (Siehe § 23,1; 67,8 und § 98,7 STGB)
Also, Hellspicker, was sagen Sie zu ihrer Verteidigung??
;D
Dem Angeklagten Hellspicker wird Folgendes zur Last gelegt:
Im Wintotal Chat hat sich der Angeklagte des Öfteren aufgehalten. Mit falschen Namen und schwachsinnigen Bemerkungen belästigte er andere Chat-Nutzer. Des Weiteren beleidigte er diverse sogennante 'Chatter', die ihn enttarnten!
Hellspicker machte sich hiermit strafbar! (Siehe § 23,1; 67,8 und § 98,7 STGB)
Also, Hellspicker, was sagen Sie zu ihrer Verteidigung??
;D