Garantiefall bei overclocking? Bitte helfen!

  • #1
F

Firescorpion

Guest
Hallo,

habe im Dezember mir ein System zusammen gebaut!
Mainboard Ausu P4P800-X
Prozessor: P4 3,0 Ghz Prescott

Habe es am anfang gleich übertaktet auf 3,6 Ghz! PC ist auch alles einwandfrei gelaufen nur bis vor einer woche da ging nichts mehr! Habe mein Pc runtergefahren wie immer und am nächsten Tag ging er nicht mehr an! Gar ncihts mehr! Anscheinend Mainboard und Prozessor kaputt!

Nun  meine Frage:

Ist es durch das OC noch ein Garantiefall oder nicht mehr?
Können die auf dem Board oder auf dem CPU was sehen ob er oc war?
Ich habe erzählt bekommen von einem damit das board und der CPU einen Chip drauf haben in dem das gespeichert wird damit er übertaktet worden ist kann das sein?

Wäre sehr hilfreich wenn ihr mir helfen könntet .Wäre nämlich blöd wenn pc nach 3 monaten den geißt aufgibt und kein garantiefall ist! Es wären mind. 230 Euro scahden die an mier hängen bleiben würden ich hoffe mal nicht gibt es eine change zum umtausch?

MFG
Firescorpion
 
  • #2
OC = Garantieverlust
 
  • #3
MrOrange schrieb:
OC = Garantieverlust

So ist es. Nicht umsonst weisen die Hersteller darauf hin, dass für Übertaktungsschäden keine Haftung übernommen wird.

Greetz, Trispac
 
  • #4
Firescorpion schrieb:
Können die auf dem Board oder auf dem CPU was sehen ob er oc war?

Ja.


Klingt insgesamt wie Sudden Death-Syndrom.
 
  • #5
schade aber egal was will man machen werde mir nun gleich ein 3,6 ghz prozessor rein machen dann brauch ich nciht mehr übertakten lol!
Aber danke für eure hilfe!

gruß firescorpion
 
Thema:

Garantiefall bei overclocking? Bitte helfen!

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