Beispiel:
Ein Rechner ist 2 1/2 Jahre alt, die gesetzliche Gewährleistung fällt also weg. Der Laden, in dem der Rechner gekauft wurde, hat dem Kunden zugesagt, mein lieber wenn Du einen Rechner bei uns kaufst, bekommst Du von uns 3 Jahre Garantie, wir tauschen Dir sogar den kompletten Rechner falls ein Defekt dran kommt. Nach 2 Jahren hatte der Kunde bemerkt, hmm die neuen Spiele laufen nicht mehr so gut, meine Videobearbeitung (mein Hobbys) dauert ewig lange, spendiere ich meinem Rechner doch mal ein paar zusätzliche RAM und eine neue Grafikkarte, eingebaut, alles funktioniert, Kunde ist glücklich. Jetzt geht ihm nach 2 1/2 Jahren das Mainboard kaputt, daraufhin geht der Kunde guten Gewissens in den Laden, da er ja 3 Jahre Garantie darauf hat. Der Laden sagt aber moment, sie haben ja das Siegel aufgebrochen, na dann gibts von uns aber keine Garantie, wiedersehn bis zum nächsten Rechnerkauf.
Diese Geschäftsbedingung, das Siegel nicht aufbrechen zu dürfen, ist IMHO aber unwirksam, da der Kunde dadurch eine unangemessene Benachteiligung hat. Wenn ich das von heise richtig deute, kann der Kunde sogar zu einer Fremdfirma gehen und sein Mainboard überprüfen lassen.
heise:
http://www.heise.de/newsticker/resu...&words=Garantie Garantiezeit Garantiezins
Ein Computerbesitzer habe auch während der
Garantie- und Gewährleistungsfrist ein berechtigtes Interesse daran, Störungen durch eine sachkundige Person überprüfen zu lassen.
Hat jetzt der Kunde nach 4 Jahren eine defekte HDD und der Hersteller gibt aber auf diese eine Garantie von 5 Jahren, könnte sich IMHO der Kunde auch an den Hersteller wenden und diese Garantie in Anspruch nehmen.
Ich sehe schon, das gibt eine heitere Diskussion...