Garantieverlust beim Aufrüsten?

  • #1
S

Sanid

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Ich habe mir einen neuen Rechner gekauft und will ihn aufrüsten. Dafür muss ich das Garantiesiegel entfernen. Erlischt die ganze Garantie nach diesen Vorgang.

Bitte um Hilfe

Danke
 
  • #2
Kann gut sein, das zumindest einiges wegfällt denn du könntest ja auch was an der verkabelung, Leitpaste etc beim aufrüsten verandern.
 
  • #3
Ich würde spontan sagen NEIN. Wenn Du Dir z.B. Arbeitsspeicher nachrüsten willst oder eine bessere Grafikkarte einbaust, kann unmöglich die Garantie erlischen. Natürlich wenn nachweisbar ist, das Du beim Einbau etwas anderes beschädigt hast (z.B. durch statische Aufladung einen RAM blättest), wirst Du auf dieses Teil keine Garantie bekommen. Bei öffnen des Gehäuses ( Garantiesiegel ) erlischt meines Wissens nur das Rückgaberecht. Habe leider keinen Artikel gefunden der wirklich weiter hilft und eine klare Aussage darüber trifft (Gesetz).
 
  • #4
Und wieder mal das übliche Problem, dass Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen werden.
Die Garantie kann sehr wohl verfallen, wenn ich an einem Komplettsystem Komponenten ergänze oder austausche. Nicht aber die gesetzliche Gewährleistung.
Das ist ein Unterschied.

Eddie
 
  • #5
@Eddie
Habe Deinen Bericht gelesen http://www.wintotal-forum.de/index.php/topic,52784.0.html ;), evtl. ist es bei einem ganz neuen PC wirklich besser sich mit dem Händler in Verbindung zu setzen.

Wenn man sich das so durchliest, ich kann über manches nur den Kopf schütteln aber ich bin schon des öfteren mit meinen Meinungen irgendwo dagegen gestoßen (Er darf auch einzelne Komponenten wie Notebook-Akkus oder -Displays von der Garantie ausnehmen oder die Garantie verweigern, wenn der Kunde ein anderes Betriebssystem installiert). Naja...
http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml
 
  • #6
Sei doch froh, wenn Hersteller überhaupt Garantie anbieten. Sie müssten es doch gar nicht tun.
Ich persönlich kaufe zwar auch nur noch High Tech, wenn ich mindestens 3 Jahre Garantie habe, muss mich dann aber eben an die Herstellerspielregeln halten.

Eddie
 
  • #7
Auch die Garantie erlischt nicht beim Aufrüsten. Ein PC ist nach seinem modularen Sytemaufbau her immer dafür gedacht, erweitert zu werden. Eine Verweigerung der Garantie durch den Händler stellt dann eine unzulässige Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit dar, da gibt es schon seit langem einschlägige Urteile. Um ein Garantiesiegel muß sich heutzutage keiner mehr scheren, auch wenn der eine oder andere Händler es immer noch versucht.
 
  • #8
Beispiel für ein Urteil.

Eddie
 
  • #9
Eddie schrieb:
Beispiel für ein Urteil.

Eddie
Hallo Eddie,
habe mir mal echt Mühe gemacht um da etwas annähernd zu finden, der zweite Link ist auch ganz interessant...
http://www.heise.de/newsticker/resu...&words=Garantie Garantiezeit Garantiezins
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agbg/__9.html
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010102.htm


(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags
ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
ist.

(z.B.: für Videobearbeitung RAM nachrüsten)
 
  • #10
Da steht nur, dass AGB's mit dem Inhalt in Teilen ungültig sind und dass die gesetzliche Gewährleistung nicht betroffen ist.
Dort steht aber nicht, dass eine freiwillige Garantie weiterhin gewährt werden muss, wenn die Systeme verändert oder selber repariert werden.
Verwirrend ist der Satz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, nach der beim Verkauf neu hergestellter Radio-, Fernseh- und Fotogeräte die Gewährleistung (Garantie) sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte, nicht zum Betrieb des Verkäufers gehörende Personen erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831).
Wurden die beiden Begriffe nur in einem Atemzug genannt, weil der Verbraucher das auch immer tut oder ist wirklich beides gemeint? Ich tippe auf ersteres, weil in der weiteren Urteilsbegründung immer von Gewährleistungsbeschränkung aber nicht mehr von Garantie geredet wird.
Auch die Überschrift zum Urteil lautet nur Gewährleistung beim Computerkauf, kein Wort von Garantie.

Eddie
 
  • #11
Der Artikel von heise erwähnt aber das auch die Garantie bei einer Reparatur nicht verfällt, also warum sollte sie bei einer Aufrüstung verfallen?

heise:
Eine entsprechende Ausschlussklausel im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt nach Ansicht der Richter eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Solche Vertragsbedingungen seien deshalb unwirksam. Ein Computerbesitzer habe auch während der Garantie- und Gewährleistungsfrist ein berechtigtes Interesse daran, Störungen durch eine sachkundige Person überprüfen zu lassen.

Für mich heist das, ich darf für eine Aufrüstung das Gehäuse öffnen, da ich sonst eine unangemessene Benachteiligung habe und die Ausschlussklausel dadurch unwirksam wird.
 
  • #12
Es geht in dem Artikel aber um Schadenersatz, nicht um die Ablehnung der Garantie. In der Regel gewährt auch nicht der Lieferant oder Händler die Garantie, sondern der Hersteller. Um diesen geht es in dem Artikel aber gar nicht.
Daraufhin verweigerte der PC-Lieferant unter Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zahlung von Schadenersatz.
IMHO ein grosser Unterschied.
Meiner Meinung nach trifft es der heise Artikel, den Du auch schon zitiert hast, mehr. http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml

Eddie
 
  • #13
Beispiel:
Ein Rechner ist 2 1/2 Jahre alt, die gesetzliche Gewährleistung fällt also weg. Der Laden, in dem der Rechner gekauft wurde, hat dem Kunden zugesagt, mein lieber wenn Du einen Rechner bei uns kaufst, bekommst Du von uns 3 Jahre Garantie, wir tauschen Dir sogar den kompletten Rechner falls ein Defekt dran kommt. Nach 2 Jahren hatte der Kunde bemerkt, hmm die neuen Spiele laufen nicht mehr so gut, meine Videobearbeitung (mein Hobbys) dauert ewig lange, spendiere ich meinem Rechner doch mal ein paar zusätzliche RAM und eine neue Grafikkarte, eingebaut, alles funktioniert, Kunde ist glücklich. Jetzt geht ihm nach 2 1/2 Jahren das Mainboard kaputt, daraufhin geht der Kunde guten Gewissens in den Laden, da er ja 3 Jahre Garantie darauf hat. Der Laden sagt aber moment, sie haben ja das Siegel aufgebrochen, na dann gibts von uns aber keine Garantie, wiedersehn bis zum nächsten Rechnerkauf.

Diese Geschäftsbedingung, das Siegel nicht aufbrechen zu dürfen, ist IMHO aber unwirksam, da der Kunde dadurch eine unangemessene Benachteiligung hat. Wenn ich das von heise richtig deute, kann der Kunde sogar zu einer Fremdfirma gehen und sein Mainboard überprüfen lassen.

heise:http://www.heise.de/newsticker/resu...&words=Garantie Garantiezeit Garantiezins
Ein Computerbesitzer habe auch während der Garantie- und Gewährleistungsfrist ein berechtigtes Interesse daran, Störungen durch eine sachkundige Person überprüfen zu lassen.

Hat jetzt der Kunde nach 4 Jahren eine defekte HDD und der Hersteller gibt aber auf diese eine Garantie von 5 Jahren, könnte sich IMHO der Kunde auch an den Hersteller wenden und diese Garantie in Anspruch nehmen.

Ich sehe schon, das gibt eine heitere Diskussion... :)
 
  • #14
Ich weiss es auch nicht.
Nur wenn dem so wäre, bin ich als Händler/Hersteller doch doof, wenn ich Garantie gebe.
Mache ich es nicht, habe ich keinen Ärger.
Allerdings ist der heise Artikel von 2000. Inzwischen wurden die Gesetze ja überarbeitet.

Eddie
 
  • #15
@Eddie,
ich weiß es auch nicht genau und einen Anwalt zu Rate zu ziehen iss mir zu teuer ;D. Trotzdem denke ich das dem so ist. Überleg mal wie lange ein Rechner in der Regel hält, ich habe Zuhause noch 486 die immer noch laufen (wenn ich sie denn anschliessen würde ;) ), eine HDD von 486 MB, die geht auch immer noch. Bei meinem Komplettrechner ging in der Garantiezeit (ohne das ich das Gehäuse geöffnet hatte), ein DVD-LW und das Netzteil kaputt (allerdings nacheinander) und ich habe die Garantie nicht in Anspruch genommen, da ich meinen Rechner behalten und keine 3 Wochen auf eine Reparatur warten wollte. Habe mir beides ohne zu murren neu gekauft und war froh, das der Rechner wieder lief. Ich denke, das die Händler unter dem Druck der Konkurrenz die Garantie geben. Würde mich mal interessieren wie oft bei einem einzigen Händler so ein Fall überhaupt eintritt. Wenn ein Kunde seine CPU aufrüstet und dabei mit dem Schraubenzieher das Mainboard beschädigt, hat er logischerweise auch keine Garantie auf den Defekt. Ich glaube ein Garantiefall heißt für den Händler sowieso immer Ärger, da er sich dann damit auseinander setzen muss und dadurch Arbeit hat, bei der er kein Geld verdient.
 
  • #16
Ich will das nicht breittreten, da inzwischen wohl offtopic.
Aber mit der Herstellergarantie hat der Händler nichts zu tun. Er muss sich nicht um die Abwicklung kümmern. Das ist reine Kulanz.
Ausnahme ist, wenn er sich die Herstellergarantie zu Eigen macht oder selber Garantie gibt.
Ich hätte Jura studieren und nicht einen ordentlichen Beruf ergreifen sollen. ;)

Eddie
 
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