Grafikkarte startet nicht

  • #1
B

berlin_4ever

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Hallo,
wie schon oben genannt steht bei mir im geräte manager bei meiner Radeon X700:
Das Gerät kann nicht gestartet werden. (Code 10)
Und bei Plug and Play BIOS Extension:
Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinformationen (in der Registrierung) unvollständig oder beschädigt sind. (Code 19)
Und wenn ich den Pc hochfahre blinkt rote schrift auf das ich das power kabel zu meiner grafikkarte nicht angeschlossen hätte, muss ihn dann festhalten bis das windows logo kommt, dann geht es.
Habe dieser Fehler seit ich Getting up gezockt hab und sich dabei das system aufgehangen hat, musste den pc am power schalter ausmachen.
Jetzt kann ich weder spiele zocken noch filme auf vollbild sehn, und wenn ich internetseiten scrolle hackt und flackert es.

Brauche dringend hilfe

mfg micha
 
  • #2
Was für ein Kabel musst du festhalten? Das PCI-e Stromkabel, dass in die Graka führt?
 
  • #3
ja genau das
 
  • #4
Hast du die Graka schon mal rausgezogen und anschließend alles neu eingebaut.
Wenns dann immer nocht nicht geht würde ich sagen die Karte ist hinüber....
 
  • #5
ja hab ich.
Garantie hab ich noch drauf.
Meinste die kann ich geltend machend?
Und was is mit den andern Fehler?
 
  • #6
Ich denke schon, dass das ein Garantiefall ist. Die anderen Fehler in Windows resultieren aus dem kaputten Stromanschluss...
 
  • #7
Hallo,

Garantie??? oder Gewährleistung???

Ich glaube eher Gewährleistung, wenn dies der Fall ist. gilt dieses

Wenn der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002
.

Mit anderen Worte, wenn der Mängel nach mehr als 6 Monaten kaputt geht, muß du nachweisen können, dass die Ware schon vor dem Kauf defekt war.
Wie schon im letzten Abschnitt steht, ist es sehr schwer nachzuweisen.
 
  • #8
ok danke, ich probiers einfach.
Weiss jemand bei den anderen fehler weiter?
 
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