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S
smartie
Guest
Naja, wir sollten vorher noch jemanden finden, den wir mitreißen, sonst wird es nix mit der Skatrunde.twoday schrieb:Ja, verhafte mich, Dampfplauderer! :|
Dann kannst auch gleich den Smartie mit einbuchten, der als Software-Hausmeister dafür verwantwortlich ist, was ins Software-Archiv aufgenommen wird und was nicht. Davon abgesehen stellt das Verlinken von legaler Software keinen Straftatbestand dar - was er damit anfängt, ist einzig _sein_ Problem, nicht meins, ich schubse ihn nur mit der Nase auf das sowieso schon offensichtliche.
Anyway, die Diskussion wird es wohl immer wieder geben. Rechtlich gab es genau diese Diskussion in einem größeren Kontext, nämlich dem Hackerparagraphen.
Wir haben damals erst mal entsprechende Tools entfernt und nach Prüfung der rechtlichen Situation (Heise, Golem, eigene Anwälte) diese wiederhergestellt.
Um das mal knackig auf den Punkt zu bringen: Die Tools sind legal (größtenteils), die Handlung und der Vorsatz sind strafbar - also eine nicht legale Anwendung. Dafür ist der Paragraph da, denn bisher war das eine rechtliche Grauzone, wobei der Paragraph hier nicht wirklich Besserung gebracht hat, da er weiterhin Raum für Auslegungen bietet. Aber das soll hier nicht das Thema sein.