Jugenschutzgbeauftrager für manche Webseiten Pflicht, Webdesigner haften.

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DerMarco

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Aus gegebenen Anlass möchte ich Euch darüber informieren, dass Ihr für eure Webseiten oder die von euren Kunden Obacht geben müsst. Als WebDesigner könnte ihr von Kunden auf Schadensersatz verklagt werden, wenn Ihr euren Kunden nicht in Kenntnis darüber setzt, dass dieser bestimmte gesetzliche Regelungen beachten muss und darauf im Impressum hinweisen muss. Da

Das gilt für alle Webpräsenzen, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithalten. Das sind zum Beispiel Browsergames, Online-Glückspiele, Fotobörsen, Webseiten von Aktfotografen, Escort-Services etc. AUCH Onlineshop mit Unterwäsche oder Erotikshops fallen da drunter. Eine genauere Auflistung von Branchen für die das gilt, findest ihr hier:

Das selbe gilt für Betreiber von Suchmaschinen (es ist strittig, ob Preisvergleich Weisheiten als Suchmaschinen zu betrachten sind.) Grundlage dafür ist der Paragraph 7 Absatz 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Solltet ihr an einer solchen Webseite arbeiten oder Besitzer dieser sein, seid ihr dazu verpflichtet, einen "Jugendschutzbeauftragten zu bestellen" klingt komisch, ist aber so. Was die Aufgaben von einem solchen Jugendschutzbeauftragten sind, steht

Gruß,
Euer Marco
 
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Jugenschutzgbeauftrager für manche Webseiten Pflicht, Webdesigner haften.

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