Kann man das als Garantie angeben?

  • #1
G

Gabriel@B

Bekanntes Mitglied
Themenersteller
Dabei seit
24.01.2005
Beiträge
884
Reaktionspunkte
0
Ort
Brass
Hallo,

ich bin mir nicht so wirklich sicher ob ich damit hier richtig bin aber ich hab schon viele gute beiträge gesehen und glaube das es hier mitglieder gibt die sich damit ein wenig auskennen.
Es gibt folgendes problem. (ebay mal wieder) ich habe dort ein handy erworben. In der Artikelbeschreibung hieß es das es aus einer Vertragsverländerung stammt und das es Garantie gibt.
Das Handy kahm jedoch ohne Rechnung bzw irgendetwas was ich in als Garantie in einem schadensfall benutzen könne. Erstmal bin ich davon ausgegangen das die Rechnung vergessen wurde und habe dem verkäufer dies per email geschrieben und gebeten mir die Rechnung nachzuschicken. Nach 4 Tagen ohne antwort habe ich die Email nochmal geschrieben und bekahm die Antwort: Ich habe keine Rechnung, das Handy habe ich von einem freund der bei Debitel arbeitet darauf antwortete ich ihm das er aber Garantie angegeben hat! Dazu sagte er:
ist ja auch Garantie drauf. Wenn Ihnen das Ding kaputt geht (Garantiefall), schicken sie es mir zu, ich lasse
es reparieren.
So ist es jedenfalls. Wenn sie damit nicht harmonieren, dann schicken sie es mir zurück, in
OVP sammt Displaykleber drauf und ich erstte Ihnen den Verkehrswert zurück.

Kann man denn sowas als Garantie angeben? Das er das Handy jetzt nicht mehr zurücknehmen wird weil ich es schon benutzt habe ist mir klar. Wenn ich jetzt Negativ bewerte werden wird er das handy in einem schadensfall bestimmt nie zurücknehmen. Also irgendwie stecke ich in der Zwickmühle!

Vielleicht weiß ja jemand was man da machen kann. Garantie ist DAS in meinen Augen nicht!

Danke für Hilfreiche Tipps! Gruss
 
  • #2
Gabriel@B schrieb:
Garantie ist DAS in meinen Augen nicht!
In meinen Augen auch nicht und vor dem Gesetz schonmal gar nicht - du hast ein Gerät ohne jeglichen Beleg erworben und somit überhaupt keinerlei Garantie auf das Gerät.
Ich vermute mal, das Gerät ist auch nicht vom Kumpel aus dem debitel-Laden, sondern schlichtweg vom Laster gefallen - wenn dir der Verkäufer das Geld tatsächlich wieder auszahlen will, würde ich das sofort machen.
Sollte die IMEI dieses Telefons als gestohlen gelistet sein, kann es dir als Nutzer durchaus passieren, das sich dein Telefon bei div. Providern aufgrund einer IMEI-Sperre gar nicht erst einbucht.


Cheers,
Joshua
 
  • #3
Ich würde es zurückschicken. IMHO sind da viel zu viele Fragen offen, oder Du hast vergessen es hier zu erwähnen.
Was ist mit der Gewährleistung? Verkauf von Privat bedeutet 12 Monate Gewährleistung. Wurde die ausgeschlossen?
Was hast Du schriftlich über die Garantie? Garantie ist eine freiwillige Leistung. Diese kann 1 Monat, 1 Jahr oder 3 Jahre oder 50 Jahre dauern. Darüber sagst Du nichts.
Ansonsten fürchte ich, dass Joshua Recht hat.

Eddie
 
  • #4
na das hab ich mir schon gedacht das ihr zwei mir antwortet ;D

Also es ist überhaupt garkein beleg dabei. Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen. Wenn der Verkäufer sagt 1GARANTIE und 2Vertragsverlängerung geht man eigentlich von einer Normalen Rechnung also 2 Jahre Garantie und ein halbes Jahr gewährleistung aus. Das nächste Problem ist ich habe das Handy schon 5 tage benutzt bzw bis zu dem zeitpunkt wo er gesagt hat das es keine garantie gibt. Jetzt hat es schon ein paar leichte Kratzer. Deshalb könnte ich wetten, da er jetzt schon so unhöflich geworden ist, das wenn ich das handy zurückschicke er sagen wird das hat schon kratzer ich nehm es nicht mehr zurück überweis mir 7euro porto damit ich es zurückschicken kann.

Was kann ich tun?
 
  • #5
Es drauf ankommen lassen und nie wieder ein Mobiltelefon bei ebay kaufen wäre ein Anfang....

Cheers,
Joshua
 
  • #6
Hmmm gibts keine besseren Tipps? Achso und ich hab schon bestimmt 20 Handys bei Ebay gekauft für mich oder Freunde noch nie eine Schlechte erfahrung gemacht. In Zukunft werde ich mich aber vor dem Kauf genauer erkundigen!
 
  • #7
Normalen Rechnung also 2 Jahre Garantie und ein halbes Jahr gewährleistung aus
So etwas gibt es nicht. Du hast zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung / Produkthaftung und ohne besondere Vereinbarung KEINE Garantie.

Eddie
 
  • #8
Hi

Es hört sich ja nach einem etwas älteren Modell an, warum legst du da noch auf Garantie wert? Wenn es unter 150? gekostet hat, dann würde ich auf die Langlebigkeit des Mobiltelefons vertrauen :) was weit weniger Ärger machen dürfte als eine versuchte Rücktauschaktion.

Ansonsten mach doch ein paar Fotos von dem Handy und frag den Verkäufer ob er es so zurücknimmt, sparst du im Zweifelsfall Porto.

Gruß, Michael
 
  • #9
Nein es ist ein Nagelneues S700i für 300eur! Er hat mir mitlerweile geschrieben das ich es ihm zurückschicken soll er will mir aber nicht den kompletten betrag zurücküberweisen wenn es gebraucht ist! und das ist es!
 
Thema:

Kann man das als Garantie angeben?

ANGEBOTE & SPONSOREN

Statistik des Forums

Themen
113.840
Beiträge
707.963
Mitglieder
51.494
Neuestes Mitglied
Flensburg45
Oben