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PCDMicha
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Aus aktuellem Anlass möchten wir kurz über eine angebliche Schadensersatzforderung bei Nutzung des Namens VirtualDub berichten:
Wie u.a. bei Golem am 17.08.2006 nachzulesen war (http://www.golem.de/0608/47217.html), erhielten mehrere Webseitenbetreiber eine Schadensersatzforderung mit Unterlassungserklärung, weil die eingetragene Wortmarke VirtualDub des Inhabers angeblich verletzt wäre. Neben einer Schadensersatzforderung von 160 Euro, sollte auch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
VirtualDub (http://www.wintotal.de/softw/?id=598) ist ein seit vielen Jahren bekanntes und auch in Deutschland verbreitetes Videoschnitt-Programm unter GPL-Lizenz und wird weltweit von vielen Anwendern genutzt. Aus diesem Grund wird auch von vielen Seiten auf dieses Programm oder Ergänzungsprodukte verlinkt. Und genau auf diese Seiten zielt die Aktion des Markeninhabers ab.
Bekannt wurde der Vorfall zunächst bei ComputerBase (http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=219776). Hier lässt sich auch der Text des Geschädigten sowie dessen Forderung genau nachlesen. Betroffen sind demnach noch weitere Seiten. Die Rechtslage wurde sowohl noch am gleichen Tag von Golem(http://www.golem.de/0608/47222.html) wie auch anderen Seiten im Internet beleuchtet und die Forderung insgesamt als unberechtigt angesehen. Heise Online berichtete auch am 18.08.2006 über den Vorfall (http://www.heise.de/newsticker/meldung/77006).
Wir haben unsere anwaltliche Vertretung, Herrn Strömer von der Kanzlei STRÖMER RECHTSANWÄLTE (http://www.netlaw.de) gebeten, die Rechtslage zu prüfen, da auch WinTotal VirtualDub und andere Programme mit diesem Namen in der Beschreibung verlinkt hat. Wir stellen mit Genehmigung unseres Anwalts dessen Ausführungen mit Verhaltenshinweisen hier online (PDF), damit alle Webseitenbetreiber, welche möglicherweise betroffen sind, richtig reagieren. http://www.wintotal.de/private/stroemer.pdf
Letztlich bleibt festzustellen, dass die Ansprüche des Klägers unbegründet sind.
Das WinTotal-Team wird sich auch künftig mit Hilfe unseres Anwalts gegen solche Abmahn- und Klageversuche mit allen Mitteln wehren.
Wie u.a. bei Golem am 17.08.2006 nachzulesen war (http://www.golem.de/0608/47217.html), erhielten mehrere Webseitenbetreiber eine Schadensersatzforderung mit Unterlassungserklärung, weil die eingetragene Wortmarke VirtualDub des Inhabers angeblich verletzt wäre. Neben einer Schadensersatzforderung von 160 Euro, sollte auch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
VirtualDub (http://www.wintotal.de/softw/?id=598) ist ein seit vielen Jahren bekanntes und auch in Deutschland verbreitetes Videoschnitt-Programm unter GPL-Lizenz und wird weltweit von vielen Anwendern genutzt. Aus diesem Grund wird auch von vielen Seiten auf dieses Programm oder Ergänzungsprodukte verlinkt. Und genau auf diese Seiten zielt die Aktion des Markeninhabers ab.
Bekannt wurde der Vorfall zunächst bei ComputerBase (http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=219776). Hier lässt sich auch der Text des Geschädigten sowie dessen Forderung genau nachlesen. Betroffen sind demnach noch weitere Seiten. Die Rechtslage wurde sowohl noch am gleichen Tag von Golem(http://www.golem.de/0608/47222.html) wie auch anderen Seiten im Internet beleuchtet und die Forderung insgesamt als unberechtigt angesehen. Heise Online berichtete auch am 18.08.2006 über den Vorfall (http://www.heise.de/newsticker/meldung/77006).
Wir haben unsere anwaltliche Vertretung, Herrn Strömer von der Kanzlei STRÖMER RECHTSANWÄLTE (http://www.netlaw.de) gebeten, die Rechtslage zu prüfen, da auch WinTotal VirtualDub und andere Programme mit diesem Namen in der Beschreibung verlinkt hat. Wir stellen mit Genehmigung unseres Anwalts dessen Ausführungen mit Verhaltenshinweisen hier online (PDF), damit alle Webseitenbetreiber, welche möglicherweise betroffen sind, richtig reagieren. http://www.wintotal.de/private/stroemer.pdf
Letztlich bleibt festzustellen, dass die Ansprüche des Klägers unbegründet sind.
Das WinTotal-Team wird sich auch künftig mit Hilfe unseres Anwalts gegen solche Abmahn- und Klageversuche mit allen Mitteln wehren.