Kostenloser PR2 Webkatalog ohne Backlinkpflicht

  • #1
J

Jenny33

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14.05.2008
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Hallo Zusammen,

Jeder der eine private oder gewerbliche Homepage betreibt kann sie gerne kostenlos und ohne backlickpflicht in unserem PR2 Webkatalog eintragen. Also traut euch und tragt kräftig Eure Seiten ein:

http://yeeqoo.com/

Danke und Lieber Gruss Jenny ;)
 
  • #2
Meine Meinung zu diesem Angebot:
wer sich bei einer Site registrieren läßt, bei der man kein Impressum findet, ist selber schuld und braucht sich nicht zu wundern, wenn dubiose Forderungen kommen.
 
  • #3
Wieso Forderungen? Man muss ja nirgendwo seine Adresse hinterlegen oder dergleichen - also frage ich mich wie Sie zu solch einer Behauptung kommen? Sie können Sich ja gerne mal die Registrierung ansehen, da gibt es keine versteckten Klauseln oder Bedingungen oder dergleichen, vielleicht besser erst Mal ansehen bevor man mit solchen Anschuldigungen um sich wirft!

Liebe Grüße Jenny
 
  • #4
ich konnte jedenfalls nirgends erkennen, wer der seitenbetreiber ist, weil es eben kein impressum gibt!
dass ich mich da irgendwo registrieren könnte, ist doch asche und hat damit überhaupt nichts zu tun.
 
  • #5
wo ist das Impressum auf Ihrer Seite ?
 
  • #7
Wenn ich Personenbezogene Daten sammeln wollte müßte ich mich doch nur auf den Gästebüchern von Amateuren von domains wie zum Beispiel mydirtyho... oder weiteren Amateurchatportalen rumtreiben, da geben die Herren der Schöpfung gerne Anschrift - Festnetznummer - Handynummer - Mailadressen und und und Preis - dann müßte ich mir doch nicht die Mühe machen einen Webkatalog zu betreiben, ich will lediglich das mein Katalog nicht mit meinen bestehenden Projekten in irgendeinem Bezug steht, ist ja ok wenn Sie sich da Gedanken machen, aber ich muss Ihnen sagen zu Unrecht.

Nichts für Ungut :1

Liebe Grüße Jenny
 
  • #8
Im Ausland ansässige Anbieter, die auf dem deutschen Markt tätig sind, müssen ebenfalls die Anforderungen des TMG erfüllen. Das LG Frankfurt a.M. hat ausgeführt, daß auch bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers besteht, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Folglich sind unter anderem das ausländische Register und die Registernummer offenzulegen.

http://www.anbieterkennung.de/
 
  • #9
@Jenny,
in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie entweder schnellstens der Impressumpflicht nachkommen oder die Mods bitten Ihren Thread hier zu löschen.
Meinung Wertung gilt nach wie vor, denn wer sich nicht mit anderen Projekten in Zusammenhang gebracht werden will, hat was zu verbergen.
Das I-Net hat so seine Tücken.
 
  • #10
Ist in Arbeit ! :D

Aber Ihr Zitat (Meinung Wertung gilt nach wie vor) ist mir nicht ganz klar - Sorry!

LG
 
  • #11
Eigenartige Definition von Impressum.
 
  • #12
was ist das jetzt hier für'n dialog? kann mal jemand übersetzen?
 
  • #14
;D
auch ich sah keinen Inhalt und denke mir meinen Teil dazu.
So naiv, daß man nicht weiß wie ein Impressum ausgestaltet sein muß ist wohl keiner.
 
  • #15
@microchip

man muss totzdem nicht gleich unverschämt werden - oder?
 
  • #17
Hat schon am Freitag geklappt - hat nur keiner bemerkt
::)

Lieber Gruss Jenny
 
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