?Massenanzeigen gegen "Internetpiraten"

  • #1
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falko

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habe ich gerade gefunden. Was mir daran schonmal spanisch vorkommt ist, dass 20.000 Anzeigen eingereicht wurden, obwohl das Spiel nur 14.000 mal vermutlich in aller Welt heruntergeladen wurde. Das bedeutet wiederum auch, dass viele dieser 20.000 Leute im Ausland sind und sich somit die Staatsanwaltschaft unnötig darum kümmert, da man wegen einem PC-Spiel wohl kaum grenzübergreifend ermittelt und das heißt wiederum, dass Steuerzahler Gelder verschwendet werden.
Was meint ihr dazu, was war davon betroffen? Ein FTP-Server, IRC, oder eine Tauschbörse, denn ich frage mich wie die an 20.000 Userdaten kommen wollen.


Auch aus dem Heise Forum, mit der Erlaubnis vom Herrn RA Dippelhofer kopiert.
Ich mag solche Abzocke nicht.


Ein paar Gedanken aus juristischer Sicht
Mischa Dippelhofer, [email protected] (191 Beiträge seit 25.4.01) Bewertung dieses Beitrags:

Die Vorgehensweise, wie sie im Artikel beschrieben wird, überrascht
mich nicht.

Vor wenigen Monaten ist die Musikindustrie vor dem OLG München und
dem OLG Hamburg mit dem Versuch gescheitert, Auskunftsansprüche auf
Herausgabe der Benutzerdaten gegen Provider geltend zu machen. Da war
es eine Frage der Zeit, bis jemand auf die Idee kommt, den Umweg über
eine Strafanzeige zu nehmen.

Um es klar zu sagen: Die Strafanzeigen werden nicht gestellt, damit
die P2P-Benutzer bestraft werden. Den Anwaltskollegen dürfte von vorn
herein klargewesen sein, dass die Staatsanwaltschaft so viele
Verfahren nicht führen kann und daher mit Verfahrenseinstellungen
reagiert. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ist im
Übrigen kein Schuldeingeständnis. Es bedeutet auch keine Vorstrafe.
Die Einstellung erfolgt wegen geringer Schuld - und letztlich auch
wegen Überlastung der Staatsanwaltschaft.

Die Anzeigen verfolgen einen anderen Zweck: Man möchte an die Namen
und Adressen der Benutzer herankommen. Entgegen anderslautender
Behauptungen hier im Forum funktioniert das auch. Wer zivilrechtliche
ansprüche gegen einen von der Staatsanwaltschaft Beschuldigten
erheben möchte, hat gemäß 185 RiStBV (Richtlinien für das Straf- und
Bußgeldverfahren) das Recht, über einen Anwalt Akteneinsicht zu
nehmen. Auf diese Weise erfährt der Anwalt die Namen und Adressen der
Beschuldigten, die die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Die Provider
können durch richterlichen Beschluss verpflichtet werden, der
Staatsanwaltschaft die Namens- und Adressdaten herauszugeben. Auf
diese Weise werden die Entscheidungen der OLGs München und Hamburg
umgangen.

Wer nun ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
erhält, kann folglich mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen,
das er in den Wochen danach eine Abmahnung der Anwälte erhalten wird.

Wie sollte man darauf reagieren?

Wer zu Unrecht beschuldigt wird, kann das Angebot zur Einstellung des
Verfahrens ablehnen. Er sollte dann aber auf jeden Fall einen
Strafverteidiger zu Rate ziehen. Es bleibt abzuwarten, ob die
Staatsanwaltschaft angesichts der Vielzahl der Fälle bei den nicht
eigestellten Verfahren Hausdurchsuchungen beantragt oder die
Verfahren dann ohne Geldauflage einstellt. Erhält man dann eine
Abmahnung, sollte man sie von einem Rechtsanwalt zurückweisen lassen.

Wenn der Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Dateien über emule
getauscht zu haben, zu Recht erhoben wird, kann man folgendes tun, um
wenigstens die Rechtsanwaltsgebühren der Abmahnung zu vermeiden:

Wenn der Beschuldigte unmittelbar nach Erhalt des Schreibens zu einem
Rechtsanwalt geht, der auf Urheberrecht spezialisiert ist, kann der
Kollege möglicherweise noch rechtzeitig im Namen des Beschuldigten
eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Die Anwaltskosten
des gegnerischen Anwalts werden nämlich für die Aufforderung zur
Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung geschuldet. Hat man
eine solche schon abgegeben, besteht kein Gebührenanspruch für eine
Abmahnung.

Der eigene Anwalt kann kostengünstiger sein als die Anwaltsgebühr für
die Abmahnung, wenn man mit seinem Anwalt eine Honorarvereinbarung
abschließt. Dann rechnet der Anwalt nach Stunden ab und nicht nach
dem Streitwert, der bei Urheberrechtverletzungen im Internet
regelmäßig fünfstellig ist.

Dr. Mischa Dippelhofer
Rechtsanwalt
---------------------------------------------------------------------------------
Ich habe bei dem Anwalt angefragt, ob er Fälle übernehmen kann und diese Antwort erhalten:

Gerne.

>Zum Schluss, können Sie die Fälle übernehmen aus BW oder aus ganz
>Deutschland.

Ich habe Mandanten in ganz Deutschland.
Wenn jemand von mir vertreten werden möchte, sollte er mich in der
Kanzlei anrufen oder anmailen, dann können wir die weiteren Konditionen
besprechen.
Sie werden verstehen, dass ich nicht kostenlos tätig werden kann. Wir
arbeiten ausschließlich auf der Basis von Stundensätzen.
Da ich angestellter Anwalt bin, entscheidet letztlich mein Chef, ob ich
ein Mandant annehmen kann oder nicht.

>Wo sitzt ihre Kanzlei.
In Saarbrücken. Kontaktdaten finden Sie unter
Meine Kanzlei-Mailadresse: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen und schönen Feiertag
M. Dippelhofer

mfg falko
 
  • #2
Aha, naja mal sehen wo es hinführt.
 
  • #3
Interessante Information,
ein freundliches Angebot, bedankenswert
! :)


Aber nicht meine Welt
e023.gif
Kpt.B.
 
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