Neues Hochschulgesetz

  • #1
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moosbroetchen

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Universitäten öffnen sich für Handwerksmeister



Erst werden einige Handwerksberufe von Anlage A in Anlage B verfrachtet, so daß der Meisterzwang entfällt, dann braucht man in diesen Handwerken nicht mal mehr einen Gesellenbrief, um sich selbständig zu machen, des weiteren kann sich JEDER mit einem dieser Berufe aus Anlage B in die Handwerksrolle eintragen lassen, also Käptn.B lässt sich als Goldschmied eintragen und Staja als Geigenbauer, obwohl er von Tuten und Blasen keine Ahnung hat (und dann gleich sogar 8 !!! gleichzeitig, ich kann mich also z.B. auch noch als Geigenbauer eintragen lassen, wobei ich nicht mal den Unterschied zwischen Geige und Cello zu kennen brauche), man macht sich keinerlei Gedanken, wer in einigen Jahren noch eine qualifizierte Ausbildung anbieten kann, wenn keine Vorgaben mehr einzuhalten sind, der Kunde ist der Dumme etc.
und dann dieser zynische Schlussatz dieses Artikels:

Nach Ansicht der Wirtschaftsexpertin widerlegt der angekündigte Hochschulzugang Befürchtungen, der Meisterbrief werde durch die Neufassung der Handwerksordnung zu Beginn des Jahres abgewertet.

Ja habe ich Goldschmied gelernt, um dann damit Medizin studieren zu können?? :eek: :-[ :'( :'(

Und wer in der Schule nicht gut genug war, geht dann eben diesen Umweg?

Die haben doch was an der Waffel :mad:

edit: Die Möglichkeit für Meister zu studieren scheint doch schon älter zu sein. Neu daran wäre, daß es auf alle Studiengänge ausgeweitet wird. Medizin zu studieren war/ist noch nicht möglich, aber das ist dann auch für alle Meister zugänglich :eek: :eek:
 
  • #2
moosbroetchen schrieb:
...also Käptn.B lässt sich als Goldschmied eintragen... obwohl er von Tuten und Blasen keine Ahnung hat...
Oma hat gesagt: Schuster bleib bei Deinem Leisten ;D
Aber man kann doch mal etwas Neues machen 8)
Bleibt die Frage: Wie endet die Geschichte :-\
LeisteS.jpg
Kpt.B.
 
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