Nutzungsbeschränkungen mit Trialversionen...?

  • #1
H

heinzrolf

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01.03.2002
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Hallo und guten Tag,

mich interessiert folgendes Thema:

Wenn ich eine Trialversion, z.B. von einer Webdesignsoftware, dazu benutze, für mich eine Homepage zu erstellen, darf ich dann das erarbeitete Ergebnis online stellen?
Nachdem die Testphase abgelaufen ist, muß ich dann die Homepage vom Server löschen, oder ist sie mein geistiges Eigentum und ich kann sie weiterhin im Netz belassen?

Gruß heinzrolf
 
  • #2
Das kommt auf den Hersteller der Software an - deren AGB bzw. Lizenzbedingungen sind massgeblich, leider sind diese individuell, somit ist keine allgemeingültige Aussage möglich.
 
  • #3
Wenn Du einen konkreten Fall bzw. eine konkrete Software meinst und uns diese nennst, dann können wir auch gerne in den AGBs mitlesen.
 
  • #4
Das mache ich doch glatt...

z.B. web to date 6.0 von data becker
 
  • #5
Damit ihr gleich morgen früh was zum Lesen habt ;)

Standardlizenz
(Version 9.0)


Nachfolgend finden Sie unsere Nutzungsbedingungen (Lizenzbedingungen) für Ihre DATA BECKER - Software. Eine Benutzung der Software ist nur zulässig, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen zuvor verbindlich und vorbehaltlos durch Aktivierung der entsprechenden Schaltfläche im Zuge der Installation akzeptiert haben (Click-Wrap-Lizenz). Rechte zur Nutzung der Software werden Ihnen ausschließlich durch diese Lizenz eingeräumt; ohne Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen stehen Ihnen an der Software keinerlei Rechte zu.

Hinweis: Mit dieser Standardlizenz dürfen Sie diese Software selbst privat nutzen. Die geschäftliche Nutzung ist nur erlaubt, soweit und solange Sie die Software für sich selbst einsetzen, Sie also beispielsweise die Website für Ihr eigenes Geschäft, Ihren eigenen Webshop oder Ihr eigenes Portal einrichten und pflegen. Möchten Sie diese Software für andere einsetzen, insbesondere als Dienstleister beispielsweise zur Erstellung von Onlineauftritten für Ihre Kunden, informieren Sie sich bitte über DATA BECKERs attraktive Konditionen zum Erwerb der dafür benötigten zusätzlichen Lizenzen unter www.databecker.de/lizenzen.


Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für diejenigen Teile der Software, an denen DATA BECKER ausschließliche Rechte besitzt und/oder soweit keine der nachfolgenden Besonderheiten gilt:
Teile dieser Software können freie Softwareprogramme sein, die nach Maßgabe der General Public License (GPL), der Lesser General Public License (LGPL) oder anderer Open Source Nutzungsbedingungen vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. In diesem Fall sind die entsprechenden Softwarekomponenten im Handbuch zu dieser DATA BECKER - Software bezeichnet. Auf derartige Komponenten finden die DATA BECKER - Nutzungsregeln keine Anwendung.
Teile dieser Software können für andere Rechteinhaber urheberrechtlich geschützt sein (z.B. DirectX für die Fa. Microsoft) und unterliegen zusätzlich oder allein den Nutzungsregeln dieser Rechteinhaber, die Sie dann in der Dokumentation finden.
Indem Sie auf die Schaltfläche Weiter klicken, akzeptieren Sie unsere Nutzungsregeln als für Sie verbindlich und Sie können danach Ihr Programm installieren.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg mit Ihrer neuen DATA BECKER - Software!


1. Gegenstand dieser Vereinbarung

DATA BECKER überträgt Ihnen an dieser Software und der dazugehörigen Dokumentation unter der Bedingung vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises die Nutzungsrechte, die unter Ziffer 2 beschrieben werden. Sie erhalten an der Software selbst keine Eigentums- oder Miteigentumsrechte. Das gilt auch dann, wenn in Ihrem Verantwortungsbereich vertragswidrige Änderungen vorgenommen werden oder die Software mit anderen Programmen verbunden wird. Alle Rechte außer denjenigen, die Ihnen in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei DATA BECKER und/oder den jeweiligen dritten Rechteinhabern. Verstoßen Sie gegen die Nutzungsregeln, dann erlöschen sämtliche Nutzungsrechte an der Software automatisch.




2. Nutzungsrechte

a) Lizenz und Kaufvertrag. DATA BECKER räumt Ihnen die nachfolgend näher bezeichneten Nutzungsrechte an der Software ein. Die Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Bezahlung des Entgelts und Akzeptierung dieser Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsrechte erlöschen bei Wandlung, Rücktritt oder Rückgabe sowie bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen; sie erlöschen bei zeitlich limitierten Testversionen ferner mit Ablauf des jeweils angegeben Testzeitraums ab Erstinstallation, wenn nicht vor Ablauf des Testzeitraums ein Vollerwerb erfolgt. Auch wenn Sie hier Standardsoftware erwerben und soweit daher die gesetzlichen Regelungen zum Kaufvertrag entsprechende Anwendung finden, wird Ihnen das Programm als solches oder ein Anteil daran nicht verkauft und Sie erhalten kein (Mit-)Eigentum an der Software selbst; für das von Ihnen gezahlte Entgelt erwerben Sie das Eigentum an der Packungseinheit mit allen körperlichen Bestandteilen - das gilt naturgemäß nicht bei einem Erwerb der Software per Download - sowie die hier eingeräumten Nutzungsrechte an der Software.

b) Rangfolge der Regelungsnormen. Die vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:
i. Individuelle Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen nach Vertragsschluss
ii. Diese Nutzungsbedingungen
iii. Allgemeinverbindliche Standards und Normen
iv. Gesetzliche Vorschriften
Die jeweils zuorderst genannten Normen haben für den Fall von Widersprüchen stets Vorrang vor den danach genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt.

c) Nutzungsrechte. DATA BECKER räumt Ihnen an der Software ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares und nicht unterlizensierbares Recht ein, die Software im von DATA BECKER zur Verfügung gestellten Object Code auf einem einzigen eigenen Computer (der Ihnen gehört oder der allein Ihnen auf Dauer zum persönlichen Gebrauch überlassen wurde) und, wenn die Software dafür ausdrücklich bestimmt ist, auf einem einzigen Server zu installieren und ablaufen lassen. Nach einer Installation darf die Software nicht mehr an Dritte weitergegeben oder auf Dritte übertragen werden, also auch nicht deinstalliert und nachfolgend verschenkt oder verkauft werden. Haben Sie die Software per Download erworben, ist eine Weitergabe an Dritte stets, also auch unabhängig von einer bereits erfolgten Installation, unzulässig.

Die geschäftliche Nutzung ist nur erlaubt, soweit und solange Sie die Software für sich selbst einsetzen, Sie also beispielsweise die Website für Ihr eigenes Geschäft oder Ihren eigenen Webshop einrichten und pflegen. Möchten Sie diese Software für andere einsetzen, insbesondere als Dienstleister beispielsweise zur Erstellung von Onlineauftritten für Ihre Kunden, informieren Sie sich bitte über DATA BECKERs attraktive Konditionen zum Erwerb der dafür benötigten Erweiterungslizenzen unter www.databecker.de/lizenzen.

Installation und Nutzung setzt eine vorherige erfolgreiche Kunden- und Produktregistrierung bei DATA BECKER unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, Ihrer E-Mail-Adresse sowie des Lizenzschlüssels voraus, die bei gewissen Konfigurationsänderungen am Installationscomputer ggf. erneut durchlaufen werden muss. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten für die Dauer, die die Software für DATA BECKER urheberrechtlich geschützt ist, wenn sie nicht zuvor aus einem der vorstehend unter Buchstabe a) genannten Gründe erlöschen.

d) Vervielfältigung. Eine Vervielfältigung dieser Software insgesamt oder von Teilen der Software ist nur erlaubt, soweit dies zur Installation und/oder zum dokumentationsgemäßen Ablaufenlassen erforderlich ist oder soweit ein zwingender gesetzlicher Rechtsanspruch auf eine solche Vervielfältigung besteht. An einem solchen Vervielfältigungsstück erwerben Sie keine weitergehenden Rechte als an der vervielfältigten Vorlage.

e) Keine Mehrplatz- oder Client-Server-Nutzung. Sofern die Software nicht ausdrücklich dafür bestimmt und eine solche Installation zur ordnungsgemäßen Nutzung der Software gemäß den Vorgaben der Programmdokumentation zwingend erforderlich ist, dürfen Sie die Software nicht auf mehreren Computern oder auf einem Server so installieren, dass die Installationen auf mehreren Computern zeitgleich funktionsfähig vorhanden sind oder die Software gleichzeitig auf mehreren Computern genutzt werden kann.

f) Virtuelle Maschinen. Unzulässig ist die Nutzung Ihrer Software auf einem unter Einsatz des Programms Virtual PC oder vergleichbarer Programme emulierten PC (sog. Virtual Machine).

g) Inhalte und Arbeitsergebnisse. Sie dürfen Inhalte der Software (z.B. einzelne mitgelieferte Texte, Dokumentvorlagen, Bilder, Grafiken oder Sounds/Musik) nicht einzeln zum Erwerb durch Dritte anbieten oder zum entgeltlichen oder kostenlosen Download bereitstellen oder in eine kostenlose oder kostenpflichtige Datenbank integrieren. Sie dürfen an den Inhalten der Software keine Sonderrechte beanspruchen oder zu erwerben versuchen (z.B. eine mitgelieferte Grafik nicht als Teil Ihres Firmenlogos als Marke anmelden oder das in der Software enthaltene Design einer Homepagevorlage nicht als Eigenleistung reklamieren und mit Ihrem Copyright versehen). Eine Übernahme solcher Inhalte in eigene Programme, die Sie gewerblich und/oder entgeltlich verbreiten wollen, verletzt unsere urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzrechte. Es ist nicht gestattet, Arbeitsergebnisse (z.B. Visitenkarten oder Dokumente mit eingebundenen Grafiken) als Druckvorlage selbst oder durch einen Dritten zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Eine öffentliche Wiedergabe und eine Verbreitung von Sounds unterliegt grds. der Vergütungspflicht an die GEMA durch Sie als Nutzer, wenn nicht in der Dokumentation ausdrücklich etwas anderes ausgesagt ist.

h) Keine Vermietung, Leihe oder Vorführung. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen oder vorführen. Sonderlizenzen für solche Nutzungen können derzeit von DATA BECKER auch nicht im Einzelfall eingeräumt werden.

i) Keine Dekompilierung oder Disassemblierung. Sie dürfen nicht die Software aus dem erhaltenen Object Code in einen Source Code umwandeln (Dekompilierung), den Binärcode in eine von Menschen lesbare Assemblersprache übertragen (Disassemblierung) oder anderweitige Formen eines Reverse Engineering betreiben, soweit dies nicht für den konkreten Einzelfall durch zwingende gesetzliche Normen zugelassen wird.

j) Gesetzes- und sittenwidrige Verwendung. Es ist unzulässig, die Software oder einzelne Bestandteile für rechtswidrige Zwecke einzusetzen.

k) Kennzeichnungen. Sie dürfen Kennzeichnungen, Markennamen, Copyright - Vermerke und Eigentumsangaben von DATA BECKER oder anderen Rechteinhabern in der Software nicht löschen, überschreiben oder anderweitig verändern. Dies gilt auch für das Handbuch und die Datenträger sowie für einzelne Bilder, Grafiken, Sounds und Videos.

3. Shareware und Freeware

a) Bei Shareware oder bei Freeware oder anderer Public-Domain-Software sind Sie verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber für die einzelnen Programme zu beachten und einzuhalten.

b) Die Dekompilierung und Disassemblierung sowie die gewerbliche, insbesondere in irgendeiner Form entgeltliche Verbreitung von Shareware, Freeware oder sonstiger Public-Domain-Software ist im Zweifel immer im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen verboten, es sei denn, die jeweiligen Nutzungsbedingungen geben eine ausdrückliche Erlaubnis.

4. Gewährleistung

a) DATA BECKER gewährleistet nach Maßgabe der §§ 437 ff. BGB innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Software auf Computeranlagen mit den auf der Verpackung der Software aufgeführten bzw. in der Dokumentation genannten technischen Mindestanforderungen und großserienherstellerüblicher Konfiguration zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mit Standard- Markenkomponenten ablauffähig ist. DATA BECKER steht weder ausdrücklich noch sinngemäß dafür ein, dass die Software bestimmte Anforderungen des Kunden erfüllt oder dass Sie mit dem Programm bestimmte Ergebnisse erzielen oder Probleme lösen können, wenn solche Aussagen nicht ausdrücklich getroffen wurden. Auch die fehlende Kompatibilität mit anderen Programmen, ausgenommen die auf der Verpackung bzw. in der Dokumentation aufgeführten Systemvoraussetzungen, stellen keinen Mangel dar. Bei Software, deren Gegenstand die Erstellung und/oder Veränderung von Arbeitsergebnissen im Internet ist, übernehmen wir keine Gewähr für das Zusammenwirken mit den jeweils vom Provider unterhaltenen und betriebenen Serverkonfigurationen.

b) Software, die auf allen Computern mit allen denkbaren Konfigurationen problemlos funktioniert, gibt es nicht. Die Gewährleistung umfasst daher insbesondere nicht Funktionsbeeinträchtigungen, die infolge von Computerkomponenten (Hardware, insbesondere Motherboards, Grafikkarten und Soundkarten, die keine Standard- Markenkomponenten darstellen), infolge von anderen Programmen (insbesondere auch Treiber für Computerkomponenten, die keine Standard-Markenkomponenten darstellen), von Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Behandlung oder vertragswidriger Benutzung auftreten. Sollten Sie Änderungen an der Software vornehmen, übernehmen wir für die geänderte Software keine Gewährleistung mehr.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Sie beginnt jeweils mit der Übergabe der Software beim Kauf, bei Versandkauf mit Übergabe an den Beförderer (Post oder Kurierdienst) und beim Downloadkauf mit vollständiger Speicherung der Downloaddatei auf Ihrem Computer.

d) Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln.

5. Haftung

a) Die wiedergegebenen Verfahren und Programme werden ohne Rücksicht auf etwaige Patente mitgeteilt. DATA BECKER haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen und technischen Angaben in der Software und dem Handbuch und nicht für die Richtigkeit von Arbeitsergebnissen der Software.

b) DATA BECKER haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen durch unsere Erfüllungsgehilfen. DATA BECKER haftet nicht für irgendwelche Rechtsfolgen und/oder Schäden aus einer Nutzung der Software, die über die Bestimmungen dieser Nutzungsregeln hinausgehen.

c) DATA BECKER haftet nicht für die Folgen eines Datenverlustes und die Kosten einer ggf. zu unternehmenden Wiederherstellung von Daten. DATA BECKER empfiehlt die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen; bei wichtigen Daten sollte die Sicherung täglich erfolgen.

d) Die in der Software und dem Handbuch wiedergegebenen Produkt- und Firmenbezeichnungen sind im Allgemeinen zugunsten der jeweiligen Inhaber markenrechtlich oder anderweitig geschützt, auch wenn von DATA BECKER kein entsprechender Hinweis angebracht wurde, und dürfen daher grundsätzlich nicht frei verwendet werden.

6. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht

a) Diese Nutzungsregeln und alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Software unterfallen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

b) Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Nutzungsregeln als unzulässig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer ungültigen Klausel oder im Falle einer Regelungslücke finden die Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches über den Kauf (§§ 433 ff. BGB) ergänzende Anwendung.

c) Sind Sie Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Düsseldorf.

Copyright (c) 1998-2009 by DATA BECKER GmbH & Co. KG

Quelle: Lizenzvereinbarung DATA Becker web to date 6.0 (http://www.webtodate.de/)
 
  • #6
Danke für die AGB... hatte ich schon durchgelesen und nichts Konkretes zu meiner Frage gefunden.

Es bleibt weiterhin für mich die Frage im Raum stehen, ob mein Arbeitsergebnis (z.B. das Anfertigen meiner Homepage) nun nach Ablauf der Trialversion online bleiben darf oder nicht.

Der Anbieter handelt doch zum Selbstzweck, wenn er ein Werkzeug erst einmal kostenlos zur Verfügung stellt, in der Hoffnung auf ein anschließendes Geschäft. Er trägt das Risiko, ob ein Geschäft daraus wird oder nicht.

In der realen Welt: Ein Händler verleiht mir kostenlos zu Testzwecken einen Baukran, weil ich mir ein Haus bauen will. Nach Ablauf der Testzeit kann er nicht von mir verlangen, dass ich die damit schon errichteten Mauern wieder abreiße.

Wie seht ihr das?
 
  • #7
Ehrlich gesagt habe auch ich Probleme, hier etwas eindeutiges (für mich als Laien) herauszulesen. Entscheidend ist wohl der Absatz g) Inhalte und Arbeitsergebnisse, allerdings macht mich dort der Absatz

Sie dürfen Inhalte der Software (z.B. einzelne mitgelieferte Texte, Dokumentvorlagen, Bilder, Grafiken oder Sounds/Musik) nicht einzeln zum Erwerb durch Dritte anbieten oder zum entgeltlichen oder kostenlosen Download bereitstellen oder in eine kostenlose oder kostenpflichtige Datenbank integrieren.

etwas stutzig. Schlau werde ich daraus allerdings auch nicht wirklich... o_O
 
  • #8
Es ist schon richtig, dass der Absatz g.) nahe dran kommt, berührt aber dann doch nicht die aufgeworfene Frage...

Nun kann es sein, dass es noch andere Lizenzbestimmungen gibt, eben spezifische für Homepagetools.
Andererseits sind nicht alle Bestimmungen wirksam, deswegen ja auch immer die Salvatorische Klausel.

Vielleicht findet sich ja noch ein Jurist zu dieser Frage...
 
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Nutzungsbeschränkungen mit Trialversionen...?

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