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DennisR
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unawave' schrieb:Zitat von »"White Noise"«
Dazu muss man doch ein eingetragener Verein sein, oda?
Wichtig ist die Gemeinnützigkeit.
Auch ein "nicht eingetragener Verein" kann als gemeinnützig anerkannt werden.
Ja klar sind viele Leute in Vereinen und bekleiden dort irgendwelche Positionen, ich denke aber nicht, dass es sie dann dazu berechtigt, diese Version auf Ihre Rechner zu spielen. Denke das ist eher für die vereinseigenen Rechner bestimmt. Also wenn im Vereinsheim ein Rechner steht, der für die Vereinstätigkeit von Nöten ist, beziehungsweise für die Vereinsverwaltung, dann darf der damit bestimmt bespielt werden....unawave' schrieb:Zitat von »"Freaks1986"«
für die breite Masse nicht geeignet...
Viele Leute sind in Vereinen. Und viele davon haben einen PC: Sekretariat, Vorstand, Kassenwart, Schriftführer, Beirat, Pressesprecher, Homepage-Pfleger, Übungsleiter, etc.
Grüße