Im Prinzip ist die Sache relativ einfach: für die Ausbildung oder den Beruf notwendige Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Wobei die Betonung auf notwendig liegt. Diese Notwendigkeit muß dem Finanzamt glaubwürdig dargelegt werden.
Bist du z. B. in der Ausbildung in einem IT-Beruf, oder auch in einem Kaufmännischen, dürfte die Lage ziemlich klar sein. Probleme bekäme man mit Sicherheit z. B. als Maurer- oder Bäckerlehrling. Keine Probleme dürfte es geben, wenn die Notwendigkeit durch die Ausbildungsstelle/Arbeitgeber bescheinigt wird. Als normaler Schüler wirst du da dann eben doch Probleme bekommen, da dir deine Schule wahrscheinlich keine Bescheinigung geben wird. Das Abi kann man auch ohne PC erreichen.
Absetzen von der Steuer kann es derjenige, der die Kosten dafür trägt. Da du als Schüler wahrscheinlich kein Geld verdienst bzw. keine Steuern zahlst kannst du dir auch keinen PC leisten und mußt dir diesen von deinen Eltern (Unterhaltspflichtigen) kaufen lassen. Deine Eltern können ja alle für deine Ausbildung notwendigen Kosten von der Steuer absetzen.
Und dann wird ein PC, der in der Regel teurer als 410 Euro ist, auch nicht in einem Jahr abgesetzt, sondern über drei Jahre abgeschrieben.
Also du siehst, ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht, sondern individuell abzuklären.
Bei mir war vor kurzem eine ähnliche Situation und das was ich hier geschrieben habe war das Ergebnis meiner Beratung. Ich würde mich an deiner Stelle einfach mal mit einem Sachbearbeiter deines Finanzamtes darüber unterhalten oder an einen Lohnsteuerhilfeverein bzw. Steuerberater wenden.