PC von Steuer bezahlen lassen

  • #1
C

cyberjunior

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hi leutz,

wollt mal fragen ob sich hier irgendjemand mit dem Steuerrecht auskennt.

Bin schüler und möchte meinen neuen PC gerne von der Steuer absetzten oder bei meinen Eltern Geht das und wenn ja wie.

Danke.
 
  • #2
Hi!

Schau mal und !

Gruß Grandbird
 
  • #3
Hi,

Bin schüler und möchte meinen neuen PC gerne von der Steuer absetzten
Als Schüler bezahlst du keine Steuern und wirst ihn daher bei dir auch nicht absetzen können.

oder bei meinen Eltern
Dies ist möglich (siehe Links von Grandbird), aber auch nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie ihn auch beruflich benutzen und er auch ihnen gehört.
Also das wird so wohl nichts werden.
 
  • #4
Hmmm das währ ja was einfach mal so den Rechner (oder Teile davon) von der Steuer abzusetzten *hehe* ;)!

Ist doch cool, zu sagen, wenn man sich so wie ich einfach mal so->ne FX 5950 Ultra für 400 Euro holt, ha, schei* drauf, setzte ich von den Steuern ab *g* :)!

Wenn man ehrlich gesagt einfach so mal irgendwas vom rechner oder gleich n ganzen rechner von der Steuer absetzten kann, frage ich mich, wo da der sinn der Märchensteuer (Mehrwertssteuer) bleibt!

Gruß Grandbird
 
  • #5
Eine FX 5950 Ultra ist für den Home Office Bereich aber extrem überdimensioniert. Das wirst Du nicht durchbekommen.

wenn Du Dir nen stinknormalen Arbeits-PC z.B mit einer einfachen 2D Grafikkarte, die fürs Arbeiten reicht, holen würdest, könntest es aber klappen.

Aber dumm sind die Brüder und Schwestern nicht,besonders wenn Sie Geld haben wollen.

Gruß

Sassen
 
  • #6
Wenn wir schon dabei sind... Ich wollte mir eigentlich n neuen Laptop für meine Ausbildung zulegen (729 Euro kostet des Ding)... und wenn ich jetzt den Thread so lese bin ich echt am überlegen, ob nicht meine Eltern das Ding von den Steuern absetzen können, da ich's ja für meine Ausbildung brauche (meine ich zumindestens ;))!
 
  • #7
Kannst du es dann nciht selber absetzen? Du bezahlst doch Steuern. Als Schüler bezahlt man nur keine Steuern, was das Absetzen etwas problematisch macht.
 
  • #8
aber ich brauche den pc doch überwiegend für meine ausbildung. da ist es doch jetzt eigentlich egal wer das absetzt ob ich oder meine eltern.

die frage ist nur wieviel darf man absetzten und darf man vielleicht auch computer und laptop gleichzeitig absetzten.

aus den artikeln von geizkragen geht es alles nicht wirklich vor.
 
  • #9
Hi,

einige Anmerkungen zu diesem Thema:

1. im letzten Jahr hat sich die Rechtsprechung zu diesem Thema eindeutig zu Gunsten des Steuerzahlers verbessert. Wichtig ist m.E. daß auch eine teilweise geschäftliche/dienstliche Nutzung, z.B. 50% jetzt anerkannt wird. Man sollte eine plausible Begründung vorlegen können. Übertreibungen führen meist dazu, daß nichts anerkannt wird.
2. Zum Absetzen eines (stationären) Computers und eines Laptops. Wow! Da braucht man aber eine gute Begründung. Ich kann mir derzeit keine vorstellen, die akzeptiert wird.
3. M.E. ist es absolut nicht egal wer was absetzt. Neben den wohl unterschiedlichen Steuersätzen und demzufolge auch einer unterschiedlichen Rückerstattung spielt hier der konkrete Einzelfall eine Rolle, der von hieraus schlecht zu beurteilen ist. Grundsätzlich hängt es wohl davon ab, ob die Eltern ihr Kind in während seiner Ausbildung unterstützen (müssen). Ist dem so, dann die Frage: ist der Computer unbedingt notwendig usw.. Es geht nicht nicht ganz klar hervor ob du Auszubildender bist oder bereits einen Beruf hast und ausübst und nur eine Weiterbildung durchführst.
Summa summarum: trivial ist dieses Thema nicht un die Antwort zu manchen Fragen hängt vom konkreten Einzelfall ab und Steuerrückzahlungen oft auch vom Wohlwollen des zuständigen Finanzbeamten (er hat nämlich einen ganz schönen Spielraum).
 
  • #10
:)
als Ausbildungskosten werden PCs durchaus anerkannt, allerdings ist es nicht möglich die vollen Kosten auf einmal zum Ansatz zu bringen -wird über 3 (4?) Jahre verteilt.
Falls der PC sich allerdings für Entertainment (Multimedia) eignet, also hochwertige Grafikkarte + Soundkarte, etc. ist die Sache nicht mehr ganz so leicht.
Die Finanzbeamten sind da schon auf der Höhe der Zeit und akzeptieren nur was tatsächlich glaubhaft ist.
 
  • #11
Im Prinzip ist die Sache relativ einfach: für die Ausbildung oder den Beruf notwendige Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Wobei die Betonung auf notwendig liegt. Diese Notwendigkeit muß dem Finanzamt glaubwürdig dargelegt werden.
Bist du z. B. in der Ausbildung in einem IT-Beruf, oder auch in einem Kaufmännischen, dürfte die Lage ziemlich klar sein. Probleme bekäme man mit Sicherheit z. B. als Maurer- oder Bäckerlehrling. Keine Probleme dürfte es geben, wenn die Notwendigkeit durch die Ausbildungsstelle/Arbeitgeber bescheinigt wird. Als normaler Schüler wirst du da dann eben doch Probleme bekommen, da dir deine Schule wahrscheinlich keine Bescheinigung geben wird. Das Abi kann man auch ohne PC erreichen.
Absetzen von der Steuer kann es derjenige, der die Kosten dafür trägt. Da du als Schüler wahrscheinlich kein Geld verdienst bzw. keine Steuern zahlst kannst du dir auch keinen PC leisten und mußt dir diesen von deinen Eltern (Unterhaltspflichtigen) kaufen lassen. Deine Eltern können ja alle für deine Ausbildung notwendigen Kosten von der Steuer absetzen.
Und dann wird ein PC, der in der Regel teurer als 410 Euro ist, auch nicht in einem Jahr abgesetzt, sondern über drei Jahre abgeschrieben.
Also du siehst, ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht, sondern individuell abzuklären.
Bei mir war vor kurzem eine ähnliche Situation und das was ich hier geschrieben habe war das Ergebnis meiner Beratung. Ich würde mich an deiner Stelle einfach mal mit einem Sachbearbeiter deines Finanzamtes darüber unterhalten oder an einen Lohnsteuerhilfeverein bzw. Steuerberater wenden.
 
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