Rechtliche Frage zu Links

  • #1
M

Mad Mike

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Hallo, da ich gerade ein Seite mach, wollt ich fragen, wenn ich mich von den Links disdanziere, ob ich dann immer noch dafür verantwortlich machen lassen kann?
Hab nämlich im Internet mal gelesen, dass das nichts nützt?!?!?!?
Jetzt bin ich mir halt nicht mehr sicher und frage deswegen, weil ich sonst keine Link-seite machen kann (zu unsicher)!
 
  • #2
Ja und Nein...

Wenn du eine Page baust kannst du dich mit einer Distanzierungsklausel von den weiterenVerlinkungen der anderen Pages distanzieren und somit nicht belangt werden.

Sollte aber ein LINK von dir auf eine Präsents führen deren Inhalt, direkt ersehbar, moralisch als auch politisch nicht korrekt ist, so kann man dich belangen da Dein Link von dir dorthin gesetzt wurde.

Wenn Du ein Forum hast, worin jede menge leute LINKs setzen (siehe auch hier dieses Forum) ist der Betreiber des Forum verantworlich.
Es wird aber eingeräumt das eine Unmittelbare Überprüfung der links nicht möglich ist.


greets
Deep
 
  • #3
@DeepSurfer:
Ist ja interessant - hast du für deine Aussage auch eine Quellenangabe ?

Cheers,
Joshua
 
  • #4
DeepSurfer schrieb:
Ja und Nein...

Wenn du eine Page baust kannst du dich mit einer Distanzierungsklausel von den weiterenVerlinkungen der anderen Pages distanzieren und somit nicht belangt werden.

;)
Auf vielen Internetseiten liest man so genannten Link-Disclaimer. Diese haben dann beispielsweise folgenden Wortlaut:

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen.

Es ist wohl heute nicht mehr herauszufinden, wer das Märchen des Link-Disclaimers in die Welt gesetzt hat. Es hat jedenfalls ein reges Echo gefunden (in der Suchmaschine Google, werden bei entsprechenden Suchbegriffen allein 280.000 Seiten angegeben).

Zum einen ist es mit einem Disclaimer im deutschen Recht gar nicht möglich das herrschendes Recht außer Kraft zu setzen. Zum anderen ist der Inhalt des Urteils des LG Hamburg entweder missverstanden worden, auf jeden Fall jedoch falsch.

Im Gegenteil, das Landgericht Hamburg hat genau etwas anderes festgestellt, als in den Disclaimern immer behauptet wird.

Das Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen 312 O 85/98 ( www.braunschweig.ihk.de ), hatte eine ehrverletzende Berichterstattung über den Kläger zum Inhalt. Der Beklagte hatte durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel dargestellt, dass er keinerlei Verantwortung übernehme. Im übrigen berief er sich auf das Recht auf freien Meinungsäußerung.
Indem auf die eigene Verantwortung des jeweils gelinkten Autors verwiesen wird, ist eine solche Distanzierung jedenfalls nicht möglich.

Jedenfalls ist im Urteil mit keinem Wort erwähnt, dass ein Disclaimer oder eine Distanzierung für eine Freizeichnung von der Haftung ausreichend ist.

Nach Auffassung vieler Rechtsexperten richtet sich daher die Haftung für Links nach den allgemeinen Regeln des TDG und kann nicht durch Disclaimer ausgeschlossen werden. Derartige Disclaimer sind daher vollkommen überflüssig. Günstig kann es jedoch sein, deutlich zu machen, dass ein gelinkter Inhalt ein Fremdinhalt ist.

Quelle => http://www.at-mix.de/internet/recht-020105.htm
 
  • #5
Conny nimmt es mir schon vorweg...

http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg980512

Der erwähnte Disclaimer ist wie Conny schon richtig sagt etwas banal, es handelt sich dabei um eine bezugnahme zum Urteil.

Das Urteil selber besteht aber als ganzer Sachverhalt aus mehreren Gesetzesentscheidungen. (kann man aus dem LINK alles nach Recherieren)
Eben diese zusätzlichen Entscheidungen ergeben das von mir angesprochene Verhalten zur LINKsetzung.

Mein bezug auf diesen Disclaimer habe ich bewusst nicht in Textform wiedergespiegelt, da wie schon Conny richtig verlinkt hat, der Disclaimer als solches hinfällig ist.

Es müsste ein Disclaimer erstellt werden die die Referenzquellen beinhaltet.

Ein etwas ähnlich Gelagertes Problem hat zur zeit der HEISE verlag.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61923

Worauf es sich um ein LINKverweis in einer Presseinformation handelt.
 
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