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E
etiyeti
Guest
Hallo erstmal....
habe mich der aktuellen Sicherheitslage angepasst und nun auch meine Festplatten verschlüsselt.
Die Hauptplatte mit dem OS ist nicht verschlüsselt!
Jetzt meine Frage: Angenommen ich hätte Software, wo ich nicht nachweisen kann, dass ich die orginale besitze und diese Software ist auf den Verschlüsselten Partitionen, gibts es ja immer noch die Registryeinträge auf der Hauptplatte.
Kann unser Freund und Helfer aufgrund der Registryeinträge eine Straftat nachweisen?
Es kann ja z.B. auch sein, das ich die Software von Hand gelöscht habe und die Einträge tot liegen.
Wie ist da die Rechtliche Lage? Hat jemand da Infos drüber?
Cu Eti
habe mich der aktuellen Sicherheitslage angepasst und nun auch meine Festplatten verschlüsselt.
Die Hauptplatte mit dem OS ist nicht verschlüsselt!
Jetzt meine Frage: Angenommen ich hätte Software, wo ich nicht nachweisen kann, dass ich die orginale besitze und diese Software ist auf den Verschlüsselten Partitionen, gibts es ja immer noch die Registryeinträge auf der Hauptplatte.
Kann unser Freund und Helfer aufgrund der Registryeinträge eine Straftat nachweisen?
Es kann ja z.B. auch sein, das ich die Software von Hand gelöscht habe und die Einträge tot liegen.
Wie ist da die Rechtliche Lage? Hat jemand da Infos drüber?
Cu Eti