Retourenware statt Neuware bekommen - was tun?

  • #1
A

Athene

Guest
Hi, was genau kann man machen - mir ist gerade Folgendes passiert:
ich habe eine Digitalkamera bestellt - fand ein günstiges Angebot in einem Onlineshop. Das Gerät war ein letztes lagerndes Exemplar eines Auslaufmodells. In Onlineshop war keine Kennzeichnung als Retourenware - ich musste davon ausgehen, dass es Neuware ist.
Heute bekam ich die Kamera geliefert - und wunder mich beim Auspacken: Tüten deutlich gebraucht, beiliegend ein Lieferschein mit Name, Adresse und Kundennummer etc der Vorbesitzerin...........Auf dem Lieferschein für mich kein Vermerk über Retourenware.
Bei Probelauf scheint sie zu funktionieren - hab aber nur wenige Bilder gemacht.

Der Shop ist für mich telefonisch nicht zu erreichen - Service läuft dort per mail - hab eben eine geschrieben.
Zahlung war per Kreditkarte.

Frage: was kann/sollte man verlangen?
Ein Ersatzgerät scheint im Shop nicht mehr vorhanden zu sein - und ich hab es obendrein etwas eilig - ist ein Geschenk.........
 
  • #2
:)
Gute Frage, was tun.

Fakt ist, dass es eine gebrauchte Kamera ist, wenn auch vermutlich ohne ersichtliche Gebrauchsspuren bzw. interne Beschädigung an der Kamera selbst.

Ohne Kenntnisse der Rechtslage würde ich aus dem Bauch heraus sagen, Kamera nur dann akzeptieren, wenn volle Gewährleistung/Garantie gegeben wird und wenn nochmal ein angemessener Preisnachlass erfolgt .
:-*
 
  • #3
Mehrere Varianten:

1. Du spielst mit dem Gedanken, sie dennoch zu behalten: Dann würde ich - wenn sie als Neuware deklariert war - Preisnachlass verlangen. Falls du dem Frieden nicht traust: Vorbesitzerin anrufen, deren Adresse du ja hast (was ich übrigens datenschutzrechtlich von Firmenseite sehr bedenklich finde), und fragen, ob sie die Kamera wegen eines Defekts zurückgeschickt hatte.

2. Zurückschicken und doch versuchen, sie woanders zu bekommen, wenn es denn auch Interesse am Modell war. Ggf. Empfänger des Geschenks vertrösten.


Bei solch merkwürdigem Gebahren würde ich aber zu 2. tendieren.
 
  • #4
Danke - habe den vagen Eindruck, dass sie intakt ist - und Preisnachlass wäre Klasse - speziell, weil schwer zu bekommen - obwohl der letzte Rat wohl der vernünftigste ist :)
Ich hab ja jetzt ne Mail losgeschickt - mal sehen, was die sagen - wenn die sich blöd stellen - geht es auf jeden Fall zurück und ich will dann auch mein Geld wiedersehen bzw nicht abgezogen bekommen ( könnte man wohl zur Not streichen lassen - hab ich schon mal gemacht)

Wenn ich sie behalte - werde ich auf jeden Fall ( daran hatte ich gar nicht gedacht) mir eine Garantiebescheinigung geben lassen.
 
  • #5
Also Mail an den Shop ist immer erst mal der beste Weg. Anhand der Reaktion lässt sich schon viel ab/einschätzen. Ich würde auch zu Charlys Punkt 2 tendieren. Wenn es finanziell möglich ist, dann kann man das Geschenk ja sofort woanders holen. Allerdings würde ich aus einem anderen Grund zu 2. tendieren: Gerade weil es Retourenware ist, wäre die Chance auf einen erneuten Defekt groß. So oder so liegt die Beweispflicht nach 6 Monaten beim Käufer. Und auch wenn sich jetzt äußerlich nichts feststellen lässt, wäre das bei einem Geschenk schade. Übrigens liegt die gesetzliche Gewährleistung seit dem 1.1.2004 bei 3 Jahren. Das ist ein Beschluss des Europaparlaments, der das Gesetz zum 1.1.2002 der Bundesregierung nichtig macht.

Zum Geld und der Zahlung der Kreditkarte: Im absoluten Notfall kann man selbst dieses Geld zurückholen, dazu musst du aber mit deiner Bank sprechen. Ich glaube mich zu erinnern, dass es dafür auch eine Frist gibt, wie lange das geht. Also vielleicht gleich mal informieren, handeln kann man ja dann immer noch. Der normale Weg wäre, dass die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt wird (die 14 Tage gelten ab Erhalt der Ware bis zum Datum der Rücksendung/Abgabe bei der Postfiliale). Es ist nicht nötig, diesen Schritt zu begründen (also einfach kommentarlos), auch wenn der Shop drauf bestehen sollte. Es wäre jedoch sinnvoll, eine eidesstattliche Erklärung mitzuschicken (formlos im Original, Kopie bei dir behalten), dass du die Ware als Retourenware bereits erhalten hast. Wie lange es dauern kann, bis dein Geld zurück kommt, dürfte in den AGBs des Shops stehen, ansonsten gibt es da sicher auch gesetzliche Fristen. Inwieweit sich die Rückgabezeit aufgrund der Fehlangabe im Shopsystem verlängert, weiß ich aus dem Kopf auch gerade nicht. Allerdings wurde der Mangel ja sofort von dir festgestellt, deswegen wäre eine sofortige Handlung auch angemessen. Preisnachlass oder Wandlung wären Verhandlungssache.

Persönlich ist mir das beim Verschicken auch schon passiert, was dann passiert, wenn ein Gerät wieder im Lager landet, das eigentlich einen anderen Weg nehmen sollte.
 
  • #6
Is'n nun rausgekommen? *neugierig bin*
 
  • #7
Habe sie behalten
 
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