T-Online Vertrag vorzeitig kündigen ?

  • #1
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roXxXxX

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hi alle zusammen !

verzeiht mir wenns der falsche foren bereich ist aber ich wusste nicht wo das sonst hinpasst.

also ich hab folgendes problem:
ich bin vor etwa einem monat umgezogen (ich 18 jahre alt, lebe mit meinem vater in einer wohnung) und wir haben bei der T-Online einen so genannten Umzugsservice genutzt, womit wir unsern vertrag verlängert haben (2 jahre).
wir haben praktisch den vertrag von vorher (6000er dsl + telefon flat) mitgenommen.

so weit, so gut.

das problem ist jetzt nur das hier wo wir hingezogen sind gibts im t-com netz kein 6000er dsl sondern nur 1000er! :(

das wussten wir vorher aber nicht und haben uns jetzt (eigentlich) 2 jahre an die telekom gebunden. wir KÖNNTEN z.b. zu kabel deutschland wechseln, würden dann sogar weniger bezahlen und hätten 20.000er dsl was auf jeden fall sehr viel mehr mein bedürfnissen entspräche.

also meine frage ist jetzt ob das möglich ist den telekom vertrag trotz genutztem umzugsservice zu kündigen ?
ich hab da keine ahnung von und will auch nicht gleich in den laden rennen aber eigentlich müsste das doch irgendwie möglich sein oder nicht?

wäre sehr dankbar für eine antwort !

MFG
roxxxxx
 
  • #2
Persönliche Rechtsberatung im Internet ist verboten.
Aber schau Dir mal den Vertrag an, was Du bestellt hast, die Telekom dann zur Nachbesserung innerhalb Fristsetzung auffordern.
Am besten bei der Verbraucherzentrale informieren.

Eddie
 
  • #3
[quote author=Eddie]Persönliche Rechtsberatung im Internet ist verboten.[/quote]Quatsch.
Grundsätzlich ist nur Rechtsberatung gegen Entgelt für Nichtjuristen verboten. (Rechtsberatunsgesetz).

Aus der Flatrate kommst du nicht raus, denn die kannst du ja weiter nutzen. Wenn die Leistungen, die dir die Telekom ermöglicht, nicht denen entsprechen, die du bestellt und bisher verwendet hast, hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht.
 
  • #4
Nachtrag: Geschäftsmäßige Rechtsberatung steht im Gesetz.
Hier berät niemand geschäftsmäßig. ;)
 
  • #5
Du solltest Dir das hier mal durchlesen http://groups.google.com/group/de.soc.recht.misc/msg/7917c4ebf4d172f3?q=Rechtsberatung+in+newsgroups+(Achtung:+lang!)&hl=de&lr=&ie=UTF-8&rnum=1

Eddie
 
  • #6
@Eddie
ich hab mir das ding durchgelesen! :1

jetzt leg ich mich erstmal wieder hin...... ;)

der letzte gruss war auch für's forum interessant....
;) :)... - ;D
 
  • #7
Vielleicht sollte Eddie sich das auch mal durchlesen und vor Allem auch verstehen. ;)

Ein Minimalauszug:
Wie bereits oben gezeigt, bekommt der Rechtssuchende in einer Newsgroup
eine kostenlose Beantwortung seiner Frage. Dies indiziert, dass ein
Gefälligkeitsverhältnis vorliegt.


Art. 5 I GG bietet einen umfassenden Schutz vor Werturteile und
Tatsachenbehauptungen, falls diese Voraussetzung für die Bildung einer
Meinung sind.

Eine Community ist keine Newsgroup, insofern ist auch hier der kleine, aber feine Unterschied zu beachten. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um eine Geminschaft!

Denken ist eben nicht jedermanns Sache, nicht Eddy?
 
  • #8
Nachtrag:

Das, was ich als Antwort auf die Frage von mir gegeben habe, ist kein rechtlicher verbindlicher Rat, sondern eine Information, die ein durchschnittlich intelligenter Verbraucher unter Allgemeine Lebenserfahrung und Allgemeinwissen verbucht, wenn er weiß, dass Verträge einzuhalten sind.

Mit entsprechenden Suchbegriffen findet man sinngemäß die Antwort mit einer Suchmaschine, das Problem wurde bereits öfter diskutiert. :p
 
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