Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

  • #1
E

Eddie

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Moin moin,

immer wieder lese ich hier Sätze wie wenn noch Garantie, dann wegbringen.
Die Wenigsten scheinen zu wissen, was Garantie und was Gewährleistung ist.
Gewährleistung:
Ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die vom Händler zu erbringen ist. Sie beträgt zur Zeit 2 Jahre ab Kaufdatum.
Hierbei gilt in den ersten 6 Monaten, dass bei einem Defekt davon auszugehen ist, dass der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war. Der Händler ist verpflichtet, den Defekt zu beseitigen. Kosten dürfen hierbei für den Kunden nicht entstehen.
Auf gar keinen Fall ist der Hersteller während der ersten 6 Monate der AP des Kunden, auch wenn der Händler das gerne so darstellt.
Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, sprich der Kunde muss beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in der Regel unmöglich oder extrem teuer (Gutachten).
Wie man sieht, klingen die 2 Jahre zwar ganz gut, bringen aber nicht wirklich eine Verbesserung für den Endkunden.
Garantie:
Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an Bedingungen knüpfen kann (nur Originalverpackt, nicht unfrei, keine Erstattung der Portokosten usw.). Mit dieser Garantie hat der Händler nichts, aber auch absolut gar nichts zu tun. Wenn er sich darum kümmert, ist das reine Kulanz, die er dem Kunden berechnen kann. Vielleicht darauf achten, wenn man den Händler mit Sätzen wie aber ich habe 3 Jahre Garantie, also mach mal zusammenstauchen will.
Die Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung. Es kann aber sinnvoller sein, wenn man mehr als 6 Monate Garantie auf ein Gerät hat, sich nach den ersten 6 Monaten bei einem Defekt direkt an den Hersteller zu wenden, als dem Händler zu beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.

Nachtrag: Kümmert sich ein Händler nach den ersten 6 Monaten ohne Widerspruch um die Reklamation des Kunden, ist das auch Kulanz. Entsprechendes Auftreten wäre also nicht verkehrt. Wie gesagt, kann er Beweise verlangen, dass der Defekt beim Kauf vorhanden war.


Falls das hier falsch steht oder der Hinweis unerwünscht ist, bitte löschen.


Eddie
 
  • #2
Ein guter Hinweis, danke dafür! :)
 
  • #3
Garantie:
Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers...

So freiwillig das es dazu ein Gestz in Deutschland braucht das den Kunden eine Garantie von 2 Jahren zusichert?
 
  • #4
Poste das doch einfach mal.

Eddie
 
  • #5
So freiwillig das es dazu ein Gestz in Deutschland braucht das den Kunden eine Garantie von 2 Jahren zusichert?

Das liegt an einem Begriffs-Kuddelmuddel.Das Gesetz betrifft die gesetzliche Sachmängelgewährleistung,oft als gesetzliche Garantie bezeichnet,was definitiv falsch ist,da eine Garantie eine freiwillige Herstellerleistung ist,eben keine gesetzliche....
 
  • #7
Sehr hilfreich, ich wusste es bis jetzt auch nie so genau was was ist :)
 
  • #8
Hallo,

bin beim Googlen gerade auf diesen Thread gestoßen. Ich finde die Diskussion um Gewährleistung (diesen Begriff gibt es eigentlich nicht mehr, heißt jetzt Sachmängelhaftung) und Garantie (ist jetzt -um die Verwirrung nochmal zu steigern- erstmalig doch gesetzlich geregelt) sehr anstrengend, aber manchmal auch recht amüsant. Habe bei uns im Unternehmen selber dauernd mit diesem Thema zu tun.

Hier mal ein ganz interessanter Link dazu:



Gruß, Willi
 
  • #9
Hallöchen ;)

Also irgendwie blick ich da nicht ganz durch :p

Konkreter Fall bei mir:

Habe vor 14 Monaten einen Drucker neu gekauft. Nun habe ich ihn, da defekt zum Händler
zurückgebracht, in der Annahme 2 Jahre alles klar.
Nun sagt aber der Händler auf dem Gerät seien 12 Monate Herstellergarantie und 24 Monate Gewährleistung. Er erläuterte mir das dann so, dass nach Ablauf der ersten 12 Monate der Hersteller das Gerät nicht mehr kostenlos reparieren müsste, sondern ich die Kosten gesamt übernehmen müsse.
Er, als Händler sei eben im Rahmen der 2-jährigen Gewährleistung nur verpflichtet, ab Kaufdatum sich um die Belange des Kunden zu kümmern und für ihn als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, mehr aber nicht.

Stimmt das so, oder muss nicht der Händler für die letzten 12 Monate geradestehen ??
Bzw. wer muss für die Instandsetzung im Zeitraum vom 13. - 24 Monat aufkommen ?

Wer mir hierzu mal was genaues sagen kann, Thx vorab
 
  • #10
Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.
Kannst Du dem Händler beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag? Wenn ja, muss er sich um die Reparatur kümmern und diese ist für Dich dann kostenlos.
Kannst Du das nicht, Pech gehabt.
Was er ansonsten von sich gibt, ist Blödsinn. Sofern Du, wie schon gesagt, nach den 6 Monaten beweisen kannst, dass der Defekt beim Kauf schon vorhanden war, zahlst Du nichts, egal, was der Händler für Kosten hat.

Eddie
 
  • #11
Erstmal Thx EDDIE,

tja diese Beweislastumkehr nach Ablauf der ersten 6 Monate.
Aber wie kann man das als Privatperson schon beweisen, wenn zB hier vielleicht schon
bei Auslieferung irgendein mechanisches Bauteil defekt gewesen ist, wer weiss das schon.

Wenn keine längere Garantie durch den Hersteller oder Händler eingeräumt wird, ist es
im Endeffekt nicht besser als vor der Gesetzänderung. Jetzt musst du nach 6 Monaten
selber beweisen, dass der Fehler bereits seit Kauf bestanden hat, also die Ware
mangelbehaftet verkauft wurde.

Danach ist es dann ohne längere Garantie Kulanz vom Hersteller oder Händler.

Vermute mal, dass ich eventuelle Reparaturkosten selber tragen muss, oder
der Händler zeigt sich kulant.

Seh ich das so in etwa richtig ???
 
  • #12
Vermute mal, dass ich eventuelle Reparaturkosten selber tragen muss, oder der Händler zeigt sich kulant.
Seh ich das so in etwa richtig

Ja,so wird's wohl kommen,es sei denn,der Hersteller ist auf Anfrage bereit,kostenlos zu prüfen und ggfs. auf Garantie zu reparieren...

Jetzt musst du nach 6 Monaten
selber beweisen, dass der Fehler bereits seit Kauf bestanden hat, also die Ware mangelbehaftet verkauft wurde.

eben......,nach sechs Monaten!Das ist die Verbesserung....,früher musstest Du den Baufehler sofort beweisen.Heute gilt die Annahme,dass vor Ablauf der sechs Monate der Fehler schon grundsätzlich beim Kauf da war.
 
  • #13
hi
hab mal ne konkrete Frage, hoffe ihr könnt mir helfen:
ich habe mir letzte Woche bei ebay einen Karaoke Verstärker gekauft den ich als normalen Vertsärker nutzen will (Von einem Händler, keine Privatperson). Er hat 24 Monate Herstellergewährleistung.
Der Verstärker hat 2 Mikrofoneingänge die nicht funktionieren. ich brauche sie aber auch nicht, von daher halte ich einen Umtausch vorerst für unnötig.
Falls ich den Verstärker jetzt nach 6 Monaten doch umtauschen (oder reparieren lassen) will, muss ich ja nachweisen dass der Schaden von anfang an bestand.
Ich muss mir also ein Paar Zeugen besorgen die es nach den 6 Monaten bestätigen können dass der Schaden von Anfang an bestand oder geht das nicht weil ich den Schaden ja gleich bemerkt habe?
 
  • #14
Garantie:
Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an Bedingungen knüpfen kann (nur Originalverpackt, nicht unfrei, keine Erstattung der Portokosten usw.).

nicht nur des Herstellers, sondern auch der Händler! Jeder Händler kann ebenso wie die Hersteller freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten, die auch an Bedingungen geknüpft sein können.
 
  • #15
@ Christian123456789 : Falsch ! Sachmängel wie in deinem Fall nicht funktionierende Mikrofoneingänge sind dem Gewährleistungsgeber sofort bei Erkennen anzuzeigen, wenn du 6 Monate wartest hast du ganz einfach die A-Karte gezogen, auch wenn du Zeugen beibringst, die sagen, daß das Teil von Anfang an defekt war. Du hast als Kunde die Pflicht, Sachmängel sofort oder zumindest zeitnah dem Händler mitzuteilen, sonst kann der Händler nach 6 Monaten sagen: Ätsch, du kommst zu spät!.
 
  • #16
alles klar, danke
 
  • #17
Hallo,

habe auch eine Frage. Wenn ich ein Gerät nach einem Jahr beim Hersteller reklamiere und ein neues bekomme und dies wieder defekt, dann wieder ein neues und das ist wieder defekt, dann kann man doch das Geld zurück erhalten oder. Von wem bekomme ich das Geld dann, vom Hersteller oder Händler (der ist ja außen vor, da keine Gewährleistung, sondern Garantie)?

Aber der Hersteller wird mir doch kaum das Geld geben oder?

mfg
 
  • #18
Von niemandem. Im Garantiefall kann der Hersteller x mal nachbessern.

Eddie
 
  • #19
Aber wenn es mir als Kunde zu doof ist, ein Gerät 1000x neu zu bekommen, dann will ich doch mein Geld zurück.
 
  • #20
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und wird so abgewickelt wie es in den Garantiebedingungen steht.

Steht da nicht drin, dass Du nach 1000x umtauschen das Geld zurück bekommst, dann hast Du auch keinen Anspruch drauf.
 
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