Nachtrag:
Rechtshinweis:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2001 wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. In der Computerbranche werden Hersteller als OEM bezeichnet, die aus eingekauften Komponenten eigene Produkte oder Systeme fertigen. Daher dürfen sie diese Lizenz auf jedem xbeliebigem Rechner einsetzen. Dies ist im Bundesgerichtshof Urteil vom 06.07.2000 ? I ZR 244/97 auch eindeutig dokumentiert.
OEM-Versionen wurden ursprünglich dafür gedacht, Komplettsysteme damit auszustatten. Diese Einschränkung wurde aber sinnvollerweise mit o.g. Urteil vor Jahren aufgehoben. Somit besteht die Möglichkeit zu kostengünstigen Konditionen ein Windows Betriebssystem ohne Einschränkungen zu erstehen.
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Also entsprechen OEM Versionen, Recovery Versionen. Nur das Sie mit dem günstigen Tarifen verkauft werden können.