XP Home ohne Recovery CD installieren aber wie?

  • #21
Zamperl schrieb:
Was soll an dieser Vorgehensweise illegal sein?
der Schwachsinn war Windows über P2P zu laden, da Microsoft den P2P-Vertrieb seiner Software nicht gestattet und diese Vorgehensweise ist nun mal illegal.

Zamperl schrieb:
-Installiert diese und benutzt das Tool von MS KeyUpdateTool_enu.exe
gibt es auch in Deutsch in unserem Softwarearchiv ::)
http://www.wintotal.de/softw/?id=3364

pan_fee
 
  • #22
@PCDpan_fee,
und trotzdem bleibt die Frage, ob der Verkauf eines Rechners mit nur einer selbsterstellten CD und legalem Key nicht doch ein Graubereich ist.
Es geht ja nicht nur um die Installation für den Eigengebrauch.
Vllt hast du zur Thematik einen passenden Link. :)
 
  • #23
Wieso sollte der Verkauf eines Rechners mit legalem Key rechtlicher Graubereich sein? Der Key muss nur zur verwendeten Windows-Version passen. Heutzutage zwingen die Notebook-Hersteller die Leute doch Recovery-CDs selbst zu erstellen (sprich schon der Erstkauf beinhaltet keine Windows-CD).
Man kann natürlich ein normales Windows auf einem Notebook installieren, setzt dann aber voraus, dass man _alle_ benötigten Treiber im Inet bekommt, was bei vielen Herstellern immer noch nicht zu 100% der Fall ist.
 
  • #24
Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach: Du kontaktierst Sony und schilderst dein Problem. Von Sony selbst solltest du dann ein Installationsmedium erhalten. Wenn Du das Geräte verkaufen wilst, dann ist es ohnehin notwendig einen Datenträger beilzulegen...

Um das Problem erst einmal in den Griff zu bekommen, kannst Du auch einen XP Home SP1 (!!) Datenträger zur Installation verwenden - da wird wahrscheinlich auch die Seriennumemr deines Gerätes funktionieren... Natürlich kann da das SP2 integriert worden sein, aber die OEM-Versionen lassen sich mit einem original SP2-datenträger halt nicht insten (bzw nicht aktivieren - das ist ja meistens die Sauerei,d ass die Installation noch funktioniert...)
 
  • #25
Sony möchte in jedem Fall Kohle - die ich nicht bereit bin zu zahlen, für etwas was sowieso bereits bezahlt wurde - nämlich die Windows Lizenz! :knuppel2:
 
  • #26
Da siehst du falsch - Sony möchte Geld dafür haben, dass Du es unterlassen hast die Datenträger zu brennen ;) Ist doch klar, dass der Aufand mit ein paar €uronen mehr oder weniger berechnet wird. Umsonst ist doch nichts auf dieser Welt....
 
  • #27
Na gut, jedoch könnte die genauso gut eine CD (für ein paar Cent) beilegen und nicht nur eine Partition auf der Harddisk erstellen, die 1. Platz verschwendet und 2. beim Crash ebenfalls verloren geht.
 
  • #28
Nur widerspricht diese Praxis

1. gängiger Rechtspraxis, die mehrfach entschieden hat, dass zu einer Software auch die entsprechenden Medien gehören
2. Microsofts Vorgaben, dass eine gültige Lizenz aus mehreren Komponenten besteht, dazu gehört auch der Datenträger.

;)
 
  • #29
Metzger schrieb:
Nur widerspricht diese Praxis

1. gängiger Rechtspraxis, die mehrfach entschieden hat, dass zu einer Software auch die entsprechenden Medien gehören
2. Microsofts Vorgaben, dass eine gültige Lizenz aus mehreren Komponenten besteht, dazu gehört auch der Datenträger.

;)
So kenne ich die Sache auch.

Und deshalb nochmals meine Frage an einen Mod hier, bitte einen Link welcher klarstellt, daß man auch wenn man nur einen legalen Key verkauft, man trotzdem auf der absolut sicheren Seite ist. Das Recovery brennen ist ja nur dazu da, um das System wieder in den Auslieferungszustand zu bringen mitsamt aller Treiber etc.

Die Treibersache ist ne andere Geschichte, die kriegt man meistens auch so zusammen.
 
  • #30
Ich halte einen Link nicht für erforderlich, der TE hat einen legalen Kauf getätigt und der Lizenzaufkleber befindet sich unkaputtbar am Gerät. Wenn er das Gerät verkauft, kann er z. B. den Kaufnachweis beifügen und hat somit zumindest den Anscheinsbeweis der Legalität der Lizenz geliefert.

Die Vorgehensweise sollte eigentlich eine andere sein. Man müsste den Verkäufer des Gerätes auf kostenlose Nachlieferung der zur mitgelieferten Software (einschl. Betriebssystem) und der dazugehörigen schriftlichen Dokumentation wegen des dadurch vorliegenden erheblichen Mangels verklagen. Der kann zwar eigentlich nichts dafür, ist aber der Vertragspartner.
Dass ein erheblicher Mangel vorliegt, ist durch Entscheidungen der Obergerichte inzwischen mehrfach bestätigt, ich suche aber nicht danach, weil das etwas mühsam ist. ;)

Nur auf die Art und Weise könnte man seine Rechte als Käufer durchsetzen und vielleicht hört dann auch diese Praxis der Hersteller auf, die Käufer mit ihren Problemen allein zu lassen oder nur gegen gutes Geld das nachzuliefern, was selbstverständlich von Hause aus dazugehören würde.
 
  • #31
kostenlose Nachlieferung der zur mitgelieferten Software (einschl. Betriebssystem)..
hier habe ich leider gehörenden Installationsmedien vergessen. ;)
 
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