XP ProduktAktivierung

  • #1
P

Peter001

Guest
Hallo  und Guten Tag

Ich habe folgendes Problem;
Auf einem bisherigen (jetzt bezeichnet mit altem) Computer habe ich Windows XP Home Update (offizielle Kauf-Version)  installiert.

Nun habe ich mir einen neuen Computer ohne BS gekauft, auch hier dieses Windows Home installiert, umfangreich andere ProgrammSoftware installiert  und auch hier bereits XP aktiviert.

Ursprünglich wollte ich nach fertiger Installation  und einer ErprobungsPhase auf dem neuen Computer den alten ausrangieren;  und damit wäre das XP Home dann dort gelöscht worden  und das XP Home bei mir nur einmal auf dem System.

Nun habe ich es mir anders überlegt  und will zur Sicherheit den alten Computer noch behalten,  incl das bereits umfangreich vorliegende System mit den installierten Programmen.

Kann ich mir jetzt ein neues unregistriertes  - Windows XP Home Update -  kaufen  und mit dem dann von hier neuen Produkt-Key  das bisherige bereits installierte System auf dem alten Computer erneut aktivieren ??

Oder wie anders kann ich zur Aktivierung das alten Computers eine Lizenz erwerben die ich eingeben kann wenn ich dazu aufgefordert werde ?

mfG
Peter
 
  • #2
Normalerweise hast du schon gegen die EULA verstoßen, denn es ist nicht zulässig eine Lizenz auf mehreren Rechnern zu installieren. Aus diesem Grund endet in den meisten Fällen hier die Auskunftsfreudigkeit.

Du hast nur die Möglichkeit eine weitere Lizenz zu erwerben, neu zu installieren und dann die Lizenz registrieren zu lassen.
 
  • #3
Moin,

wie bythom schon geschrieben hat, war dein Vorgehen schon nicht ganz legal. Aber du kannst folgendes tun:
Ruf bei Microsoft an und frage ob du eine zusätzliche Einzel-Lizenz bekommen kannst. Die ist meist billiger, als Windows komplett neu zu kaufen. Dir wird dann auch erklärt, wie du deinen Produkt-Key ändern und anschließend Windows neu aktivieren kannst, ohne alles neu installieren zu müssen.

Telefon
0180 5 67 22 55
0,12 Euro pro Minute. Für die Inanspruchnahme des telefonischen Supports fallen keine weiteren Kosten an.
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 Uhr - 18:00 Uhr, Sa 09:00 - 17:00
 
  • #4
Hallo

meine zwischenzeitlich parallelen Installationen sind doch begründbar mit:
1. weil ich immer einen Computer benötige der fehlerfrei funktioniert (Mails abholen, Internet etc) solange der neue Computer noch nicht eingerichtet ist
und
2. habe ich doch 30 Tage zum Testen bzw bis zur Aktivierung und in diesem Rahmen bewege ich mich;

Ansonsten Danke für den Tipp das ich ordentlich freischalten kann und dann auch update-berechtigt bin, ohne mein bisheriges System auf dem alten Computer aufgeben zu müssen.

mfG
Peter
 
  • #5
Dein Gründe lässt Microsoft aber nicht gelten. Ist auch alles in den Lizenz-Verträgen geregelt.

2. habe ich doch 30 Tage zum Testen bzw bis zur Aktivierung und in diesem Rahmen bewege ich mich;
Falsch !!! Sobald die Lizenz aktviert ist, gibt es keine 30 Tage mehr. Wenn dem nämlich so wäre, würde MS ein 30 Tage-Demo anbieten, die dann nur noch aktiviert werden muss, wenn man sie länger benutzen will.

Aber egal, du weisst ja jetzt, was zu tun ist.
 
  • #6
Soviel ich weiß sagt M$ selber daß eine Lizenz auf zwei Rechnern
genutzt werden darf - sofern beide nur vom Lizenzinhaber und nicht gleichzeitig genutzt werden.
Z.B. Laptop und Desktop-PC...
 
  • #7
noah1 schrieb:
Soviel ich weiß sagt M$ selber daß eine Lizenz auf zwei Rechnern
genutzt werden darf - sofern beide nur vom Lizenzinhaber und nicht gleichzeitig genutzt werden.
Z.B. Laptop und Desktop-PC...

sagt ms mitnichten, schon gar nicht bei betriebsystemen. das sogenannte zweit-kopie-recht gillt nur für applikationen, z.b. office und da auch nur wenn das beim kauf so vereinbart wurde und es in der eula so drinsteht. zitat


Was ist eigentlich ein Zweitkopie-Recht?

Für die Microsoft-Anwendungen besteht für Sie, insofern Sie der Hauptnutzer der Software sind, das Recht, eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren PC einzusetzen. Das heißt im Detail: Sie sind berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine zusätzliche Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Sie als Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Der Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA) enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen. Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der primäre Benutzer ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen. Achtung! Dieses Recht besteht nicht für Serverprodukte und Betriebssysteme.


greetz

hugo
 
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