Gibt es bei PCs 14 Tage rückgaberecht ?

  • #1
T

Toobie3

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Reinholterode
Hallo,

jemand hat für Rechner mehrere Komponenten bei mir gekauft und verbaut. Nun möchte er alles wieder zurückgeben. Die Teile hatte er selbst gewählt.

Ein defekt liegt aber nicht vor.

Kann er diesen so einfach zurückgeben ?
 
  • #2
Im Ladengeschäft ?!?
Nein.

Online/Versand ?!?
Ja, 14-tägiges Rückgaberecht.

Cheers,
Joshua
 
  • #3
Das gilt aber nur, wenn die Person Privatperson ist und kein Händler.

Eddie
 
  • #4
@Eddie:
Stimmt. Danke für den Hinweis.

*is noch früh, ich brauch nen Kaffee* ;-)

Cheers,
Joshua
 
  • #5
Aber selbst bei den meisten online Shops wird dieses Recht ausser Kraft gesetzt wenn es sich um speziell angefertigte Ware handelt --> also du z.B. nen Rechner für ihn zusammen gebaut hast:

Aus den AGB der Alternate Computerversand GmbH:

5.3.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Wenn er die ganzen Sachen einzeln gekauft -- und den PC selber zusammen geschraubt hat ist das was anderes.
 
  • #6
IMHO wurde bereits geurteilt, dass ein individuell zusammengebauter PC auch innerhalb der 14 Tage zurückgegeben werden kann, da das Zerlegen kein Problem ist und dann nur noch Standardkomponenten übrig bleiben.
Das passende Urteil habe ich jetzt aber nicht parat.

Eddie
 
  • #7
Auch da hat Eddie mal wieder Recht:
Bei Versandhandel gilt ein generelles Rückgaberecht von 14 Tagen (ohne Angaben von Gründen).

Cheers,
Joshua
 
  • #8
Auch bei für den Besteller extra angefertigten PCs? :eek: :eek:

Okay das wusst ich nicht!
 
  • #9
Hi,

also was denn nun ?

habe ein Ladengeschäft. Die Teile wurden genau vom kunden ( privat )bestellt.

Nun möchte er alles zurückgeben. Einfach so.
 
  • #10
Da kein Versandhandel, kein Rückgaberecht - ist in diesem Fall wohl eindeutig. Die Rückgabe ist abzulehnen.

Greetz, Trispac
 
  • #11
Das kommt doch wohl auf die jeweiligen AGBs an. Da sollte doch drinne stehen, was erlaubt ist und was nicht.
Als Besitzer des Ladens solltest du doch eigentlich wissen, was erlaubt ist und was nicht...
 
  • #13
Ab wann handelt es sich denn offiziell um einen Onlineshop?
Ich plane einen Online Auftritt von meiner EDV-Support-Firma.
Auf die Seite möchte ich, aus meinem Warensortiment, verschiedene Computersysteme (Produktbeispiele) inkl. Preis setzen, welche ich selbst anliefere und bei den Kunden aufbaue.
Es wird keine direkte Bestellfunktion geben, sondern nur die Möglichkeit zum Kontakt per Fax, Tel und E-Mail.

Zähle ich somit als Onlinehändler? Oder beschreibe ich nur eine Dienstleistung?

Danke im Vorraus!

Bastian
 
  • #14
ich denke, dass du dann lediglich eine dienstleistung beschreibst. ich persönlich definiere online-bestellen immer als vorgang ohne persönlichen oder telefonischen kontakt. ich weiß allerdings nicht, ob die ständige geltende rechtssprechung das genauso sieht.
 
  • #15
Es heisst aber Fernabsatzgesetz und nich Online-Bestell-Gesetz.
 
  • #16
und was heißt das jetzt nun?
 
  • #17
  • #18
MrOrange schrieb:
§ 312 b Fernabsatzverträge
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.


wenn ich für meine Kunden ein System installiere und zu Hause aufbaue dann kann es ja nicht mehr unbenutzt zurückgegeben werden - so würde das Fernabsatzgesetz für mich doch flachfallen.
Außerdem kommt der Kaufvertrag ja erst persönlich zu Stande - oder geht es um den telefonischen Auftrag?

Gruß

Bastian
 
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