Hallo PCDFlocke,
deine Überlegungen in allen Ehren, du solltest allerdings die Bestimmungen des TDSV kennen.
Demnach dürfen ! Diensteanbieter personenbezogene Daten speichern, soweit diese Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen zu begründen oder zu ändern....usw.
Das bedeutet, dass niemand, auch keine Behörde, einen Diensteanbieter dazu verpflichten darf, die
IP-Adressen und/oder personenbezogenen Daten zu speichern, wenn diese Dienste kostenlos angeboten werden....und dies ist zweifellos bei JAP bzw. den Netzwerkbetreibern TU-Dresden und Uni Berlin der Fall !
Auf Verlangen der Kunden sind die Verbindungsdaten spätestens mit Versenden der Rechnung zu löschen.
Ich darf dir versichern, dass ich von Berufs wegen bereits mehrfach den Versuch unternommen habe, an die Nutzerdaten zu gelangen...ohne Erfolg !
Gruß, td