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E
Eddie
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Themenersteller
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Moin moin,
immer wieder lese ich hier Sätze wie wenn noch Garantie, dann wegbringen.
Die Wenigsten scheinen zu wissen, was Garantie und was Gewährleistung ist.
Gewährleistung:
Ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die vom Händler zu erbringen ist. Sie beträgt zur Zeit 2 Jahre ab Kaufdatum.
Hierbei gilt in den ersten 6 Monaten, dass bei einem Defekt davon auszugehen ist, dass der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war. Der Händler ist verpflichtet, den Defekt zu beseitigen. Kosten dürfen hierbei für den Kunden nicht entstehen.
Auf gar keinen Fall ist der Hersteller während der ersten 6 Monate der AP des Kunden, auch wenn der Händler das gerne so darstellt.
Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, sprich der Kunde muss beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in der Regel unmöglich oder extrem teuer (Gutachten).
Wie man sieht, klingen die 2 Jahre zwar ganz gut, bringen aber nicht wirklich eine Verbesserung für den Endkunden.
Garantie:
Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an Bedingungen knüpfen kann (nur Originalverpackt, nicht unfrei, keine Erstattung der Portokosten usw.). Mit dieser Garantie hat der Händler nichts, aber auch absolut gar nichts zu tun. Wenn er sich darum kümmert, ist das reine Kulanz, die er dem Kunden berechnen kann. Vielleicht darauf achten, wenn man den Händler mit Sätzen wie aber ich habe 3 Jahre Garantie, also mach mal zusammenstauchen will.
Die Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung. Es kann aber sinnvoller sein, wenn man mehr als 6 Monate Garantie auf ein Gerät hat, sich nach den ersten 6 Monaten bei einem Defekt direkt an den Hersteller zu wenden, als dem Händler zu beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.
Nachtrag: Kümmert sich ein Händler nach den ersten 6 Monaten ohne Widerspruch um die Reklamation des Kunden, ist das auch Kulanz. Entsprechendes Auftreten wäre also nicht verkehrt. Wie gesagt, kann er Beweise verlangen, dass der Defekt beim Kauf vorhanden war.
Falls das hier falsch steht oder der Hinweis unerwünscht ist, bitte löschen.
Eddie
immer wieder lese ich hier Sätze wie wenn noch Garantie, dann wegbringen.
Die Wenigsten scheinen zu wissen, was Garantie und was Gewährleistung ist.
Gewährleistung:
Ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die vom Händler zu erbringen ist. Sie beträgt zur Zeit 2 Jahre ab Kaufdatum.
Hierbei gilt in den ersten 6 Monaten, dass bei einem Defekt davon auszugehen ist, dass der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war. Der Händler ist verpflichtet, den Defekt zu beseitigen. Kosten dürfen hierbei für den Kunden nicht entstehen.
Auf gar keinen Fall ist der Hersteller während der ersten 6 Monate der AP des Kunden, auch wenn der Händler das gerne so darstellt.
Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, sprich der Kunde muss beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in der Regel unmöglich oder extrem teuer (Gutachten).
Wie man sieht, klingen die 2 Jahre zwar ganz gut, bringen aber nicht wirklich eine Verbesserung für den Endkunden.
Garantie:
Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an Bedingungen knüpfen kann (nur Originalverpackt, nicht unfrei, keine Erstattung der Portokosten usw.). Mit dieser Garantie hat der Händler nichts, aber auch absolut gar nichts zu tun. Wenn er sich darum kümmert, ist das reine Kulanz, die er dem Kunden berechnen kann. Vielleicht darauf achten, wenn man den Händler mit Sätzen wie aber ich habe 3 Jahre Garantie, also mach mal zusammenstauchen will.
Die Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung. Es kann aber sinnvoller sein, wenn man mehr als 6 Monate Garantie auf ein Gerät hat, sich nach den ersten 6 Monaten bei einem Defekt direkt an den Hersteller zu wenden, als dem Händler zu beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war.
Nachtrag: Kümmert sich ein Händler nach den ersten 6 Monaten ohne Widerspruch um die Reklamation des Kunden, ist das auch Kulanz. Entsprechendes Auftreten wäre also nicht verkehrt. Wie gesagt, kann er Beweise verlangen, dass der Defekt beim Kauf vorhanden war.
Falls das hier falsch steht oder der Hinweis unerwünscht ist, bitte löschen.
Eddie