Auf vielen Internetseiten liest man so genannten Link-Disclaimer. Diese haben dann beispielsweise folgenden Wortlaut:
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen.
Es ist wohl heute nicht mehr herauszufinden, wer das Märchen des Link-Disclaimers in die Welt gesetzt hat. Es hat jedenfalls ein reges Echo gefunden (in der Suchmaschine Google, werden bei entsprechenden Suchbegriffen allein 280.000 Seiten angegeben).
Zum einen ist es mit einem Disclaimer im deutschen Recht gar nicht möglich das herrschendes Recht außer Kraft zu setzen. Zum anderen ist der Inhalt des Urteils des LG Hamburg entweder missverstanden worden, auf jeden Fall jedoch falsch.
Im Gegenteil, das Landgericht Hamburg hat genau etwas anderes festgestellt, als in den Disclaimern immer behauptet wird.
Das Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen 312 O 85/98 (
www.braunschweig.ihk.de ), hatte eine ehrverletzende Berichterstattung über den Kläger zum Inhalt. Der Beklagte hatte durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel dargestellt, dass er keinerlei Verantwortung übernehme. Im übrigen berief er sich auf das Recht auf freien Meinungsäußerung.
Indem auf die eigene Verantwortung des jeweils gelinkten Autors verwiesen wird, ist eine solche Distanzierung jedenfalls nicht möglich.
Jedenfalls ist im Urteil mit keinem Wort erwähnt, dass ein Disclaimer oder eine Distanzierung für eine Freizeichnung von der Haftung ausreichend ist.
Nach Auffassung vieler Rechtsexperten richtet sich daher die Haftung für Links nach den allgemeinen Regeln des TDG und kann nicht durch Disclaimer ausgeschlossen werden. Derartige Disclaimer sind daher vollkommen überflüssig. Günstig kann es jedoch sein, deutlich zu machen, dass ein gelinkter Inhalt ein Fremdinhalt ist.