Mal etwas rechtliches...

  • #1
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noah1

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Ich denke mal von allen Foren gehört meine Frage am ehesten hierher...

Ich habe mir im Dezember 2003 eine Sapphire 9600XT Fireblade-Edition gekauft, damals noch zu dem stolzen Preis von fast 190 Euro...
Letztes Jahr, im Oktober 2004 hatte diese Karte einen Totalausfall, der Rechner fuhr mit der Karte gar nicht mehr hoch.
Also habe ich die Karte beim Händler auf Garantie eingereicht und nach 7(!) Wochen wurde sie gegen eine gebrauchte getauscht, angeblich eine von Sapphire geprüfte und für in Ordnung befundene.
Bei der hatten sich die Leute von Sapphire (falls die tatsächlich mal bei denen war) nicht einmal die Mühe gemacht den Staub vom (sehr lauten) Lüfter zu Pusten.
Diese getauschte Karte hat vor ca. 3,5 Wochen mit denselben Symptomen wie die erste den Geist aufgegeben, da ich ja weiterhin noch Garantie hab bin ich damit wieder zum Händler gegangen, der sie erneut eingeschickt hat.
Haute habe ich von ihm eine nagelneue Sapphire Radeon 9600XT (keine FB-Ed.) als Ersatz bekommen, auf meinen Einwand daß ich aber eine höherwertige Karte reklamiert habe sagte der Mann von der Reklamationsabteilung da hätte ich keinen Anspruch drauf, 9600XT sei 9600XT und was überhaupt ist Fireblade Edition...
Die neue Karte hat eine um ca. 20 Prozent niedrigere Benchmarkleistung bei ansonsten gleicher Hardware, ist also eindeutig schlechter.
Leider steht auf der Rechnung vom Dezember 03 nichts von Fireblade, aber die Seriennummer der Karte.
Und die steht auch auf dem Karton, auf dem ein fetter roter Aufkleber mit Fireblade Edition ins Auge sticht - reicht das um einen Anspruch auf die höherwertige Karte - notfalls per Anwalt - durchzusetzen ?
Wer kennt sich mit sowas aus ?
 
  • #2
dir steht auf jeden fall gleichwertiger ersatz zu. ruf dort noch mal an (oder der händler soll anrufen) und schicke als beweis ein foto mit dem auszug der fireblade edition hin. wenn sie eindeutig sehen, dass diese karte eine solche edition ist, müssen sie gleichwertigen ersatz liefern. poche auf dein recht. wenn dein händler nicht mitmachen will, kümmere dich selbst und berichte dann deinem händler, weil ja nur er einschicken und reklamieren kann.
 
  • #3
Hast Du wirklich Garantie oder nur die gesetzliche Gewährleistung?
Wenn es nur Gewährleistung ist, kannst Du froh sein, dass sich der Händler der Sache überhaupt noch angenommen hat.

Eddie
 
  • #4
Gewährleistung...
Aber wenn sich der Händler der Sache annimmt, dann muß er es richtig tun.
Ich werde mal Sapphire direkt anschreiben, mal sehen was die sagen.
 
  • #5
Auch da bist Du auf Kulanz angewiesen.
Ohne Herstellergarantie muss auch Sapphire sich nicht um Dein Problem kümmern.
Aber versuchen würde ich es auch.

Eddie
 
  • #6
und was ist, in einem satz ausgedrückt, gewährleistung?
 
  • #7
nogger schrieb:
und was ist in einem satz gewährleistung?

Die Frage stellt sich mir auch...
Der Händler erwähnt in seinen AGB's übrigens die 24-monatige Gewährleistung für seine verkauften Produkte, also muß er seine Pflicht ja auch erfüllen.
 
  • #8
Tut er ja. Nur Du musst Dich erkundigen, was seine Pflicht ist. ;)
Du wirst staunen, was dabei rauskommt.


Eddie
 
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