Rechtliche Absicherung beim Einsatz von Dameware

  • #1
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Chavez*MKS*

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Hallo,

ich habe schon etwas google gequält und auch schon bsi.de sowie die forum suche, dabei bin ich über gestolpert.

Ich suche eine Art Muster Vereinbarung die mich rechtlich beim einsatz von DMMR absichert. Es existiert bei uns keine Betriebsvereinbarung oder ähnliches aber demnächst wird eine Computerarbeitsplatzverordnung eingeführt. In diese würde ich gerne etwas einbauen das die Benutzer den Einsatz der Software akzeptieren.
Das soll nicht heißen ich will einen freifahrtsschein für das aufschalten in eine user sitzung, es soll immer der Bestätigungsdialog beim user erscheinen. Ich hätte eben gerne eine Absicherung. Gibt es sowas wie eine art mustervereinbarung?


[EDIT]

Ich hab mal beim BSI angerufen weil mir die sucherei zu blöd war. Die haben nichts speziell für den Fall wenn ich eine Remote Verwaltung einsetzen will.
 
  • #3
danke das ist doch schonmal was!

das sprengt jetzt zwar den kern aber im moment arbeite ich selbst an einem solchen text den die benutzer als computrearbeitsplatzverordnung unterschreiben sollen:

Computerarbeitsplatzverordnung:

Allgemeines:

Das deaktivieren oder umgehen von Sicherheitsmechanismen jeglicher Art ist untersagt. Mitarbeiter die wissentlich/vorsätzlich unsere EDV Technischen System missbrauchen oder manipulieren machen sich Strafbar und können zurückverfolgt werden.

Jeder Benutzer muss sich im klaren sein, das jegliche Aktivität im Netzwerk protokolliert wird und nachvollzogen werden kann. Es finden keine gezielten Suchen nach IP Adressen und/oder Benutzern statt. Es findet keine gezielte oder ungezielte Überwachung von Usern oder Benutzergruppen statt. Dennoch werden log Files sporadisch (bei Bedarf oder der Systemkontrolle) ausgelesen um Missbrauch der Systeme zu erkennen bzw. diesem vorbeugen zu können. Kein Benutzer wird gezielt überwacht! Ein Benutzer kann allerdings durch verschiedenste Aktivitäten verstärkt in Logfiles auftauchen und daher auffallen.
Jede/r Benutzer/in eines PCs ist prinzipiell für den Einsatz und die Benutzung des Gerätes verantwortlich. Sie sind für die Einhaltung dieser Vereinbarung zuständig.

Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Computer aus Sicherheitsgründen zu sperren (Strg-Alt-Entf).

Jeder Mitarbeiter muss sich im Rahmen des Datenschutzgesetzes Informieren und darin enthaltenen Bestimmungen beachten.

Dameware MiniRemoteControl:

Der Einsatz von Dameware MiniRemoteControl (im folgenden DMRC) erfolgt lediglich bei Supportanfragen eines Benutzers. Dabei ist die Verbindung eines Administrators auf einen Benutzer PC vom jeweiligen Benutzer per Dialog zu akzeptieren. Das Programm arbeitet auf Grundlage des Windows Domain Berechtigungskonzeptes und wird nicht zum Überwachen einzelner oder mehrerer Arbeitsplätze verwendet.

Datenträger:

Die Benutzung von privaten widerbeschreibbaren Datenträgern (USB-Sticks, Disketten, RW-CD etc.) wird toleriert. Für Schaden durch mit derartigen Datenträgern in Umlauf gebrachte Viren, haftet der Mitarbeiter im Rahmen der zum Schadensfallzeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Software oder Publikationen jeglicher Form mit Hilfe des Firmeneigenen Rechners ist untersagt.

Filesharing(P2P etc.):

Sämtliches Variationen des Filesharing aus unserm Netzwerk heraus oder innerhalb sind untersagt.

Internet, Intranet und Email:

Das Internet, das betriebene Intranet und die Email Funktion sind vom Mitarbeiter vorrangig im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten zu nutzen. Das bedeutet im Klartext: Der Nutzen, jeglicher über das Internet bereitgestellter Dienste, sollte zu einem erheblichen Teil Arbeitsrelevant sein. Überprüfung der eigenen Emailadresse, kurzes Kontrollieren von E-bay Auktionen und Suchen bei Google usw. sind nicht verboten und werden toleriert. Diese Aktivitäten dürfen jedoch nicht überhand nehmen und müssen in einem gewissen Maß liegen.
Das Aufrufen von Websites mit Pornografischem, Rassistischem und/oder Gewaltverherrlichenden Inhalt, sowie Seiten die gegen geltendes Deutsches Recht verstoßen ist untersagt. Das Kopieren oder Publizieren solcher Werke innerhalb oder mit Hilfe des Firmennetzwerkes ist ebenfalls untersagt. Das herunterladen erheblicher Datenmengen auf Betriebliche Dateisysteme ist untersagt.

Anweisungen der EDV die per Email mitgeteilt werden sind zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass, technisch bedingt, Emails von der Administration registriert aber keinesfalls gezielt oder ungezielt gelesen werden.

Passwörter:

Passwörter müssen mindestens aus 6 Zeichen bestehen und sollten alphanumerisch (idealerweise mit Sonderzeichen) sein. Ein Passwort darf ein maximale Gültigkeit von 90 Tagen haben. Die letzten 3 verwendeten Passwörter sollten nicht wieder verwendet werden.
Das System wird Sie eigenständig dazu auffordern Ihr Kennwort zu ändern sollte es an der Zeit sein.
Benutzerkennungen und Passwörter werden innerhalb der Domäne verwendet um Benutzer zu authentifizieren und dem jeweiligen Konto Rechte zu zuweisen. Verschiedene Benutzer haben aus bestimmten Gründen verschiedene Rechte. Diese Rechte sind immer an den Benutzernamen mit dem gültigen Passwort gebunden. Ein Passwort ist wie ein Schlüssel, geben Sie daher Ihr persönliches Passwort an niemanden weiter!

Software:

An alle Computerarbeitsplätzen ist der Einsatz nicht lizenzierter Software untersagt. Die Installation lizenzierter privater Soft- bzw. Hardware bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der EDV Abteilung. Für die korrekte Lizenzierung ist der Mitarbeiter in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Weiterhin wird eine Liste erstellt, auf der freigegebene Software die in Eigenverantwortung installiert werden darf, aufgeführt wird. Für diese Software übernimmt die EDV keinerlei Support, sofern die Software nicht für das tägliche Geschäft erforderlich ist.
Die Nutzung von Programmen zu ?Optimierung? des Systems ist untersagt. Diese Tools bringen nicht wirklich messbare Besserungen der Systemleistung. Zudem verändern die Programme System- und Konfigurationsdateien die keinerlei Veränderungen benötigen. Optimierungen die für Systeme zwingend erforderlich sind, werden durch die EDV Abteilung durchgeführt.


Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie diese Verordnung gelesen und verstanden zu haben.

Ich will das ganze nochmal von einem Anwalt prüfen lassen. Ich denke ich werd noch einiges aus dem link ergänzen.
 
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