Etwas zum Streiten - oder aber auch nicht.........

  • #2
Ja das ist schon hart :)

Aber gut solche Berichte mal zu lesen!

LG
Christian
 
  • #3
Wegen dem mache ich mein Internet- Post und Banking auf einem separaten Rechner, selbstverständlich läuft bei mir immer die Aktuelle Sicherheitssoftware (Virenschutz, Firewall).

N.b. die meisten Schadstoffprogramme werden durch Fahrlässigkeit auf den Rechner geladen.

Walter

???
 
  • #4
Was mir daran besonders gut gefällt:
sofern die Sicherheitsmaßnahmen des Kunden beim Betrieb seines Rechners durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen genügen
[...]
Eine Untersuchung des Rechners des Kunden ergab, dass sich darauf nicht weniger als 14 Schadprogramme befanden

Für mich klingt das beinahe schon so, als wäre die Bank zu Unrecht verurteilt worden. ;) Schätzungsweise gibt es aber noch ein paar andere Hintergrundinformatiönchen, die das wieder ins rechte Licht rücken ... ja, ich habe noch ein bisschen Restvertrauen in den Verstand deutscher Richter. :)


@Walter: Dein erster Satz lässt leider ab dem Komma deine Vorgehensweise etwas sinnlos erscheinen, sorry. :-\

Meine Kiste ist mir zu unsicher, also stelle ich mir eine zweite Kiste mit derselben potentiellen Unsicherheit hin, anstatt von vornherein auf eine Softwarebasis zu setzen, für die ein Angriffsversuch um mehrere Größenordnungen unwahrscheinlicher ist.

Aber immerhin ist ein Bewusstsein dafür vorhanden, dass etwas passieren kann, und du versuchst, etwas dagegen zu unternehmen. Das ist schonmal positiv. :) [Ausnahmsweise kein Sarkasmus]
 
  • #5
Meine Kiste ist mir zu unsicher, also stelle ich mir eine zweite Kiste mit derselben potentiellen Unsicherheit hin, anstatt von vornherein auf eine Softwarebasis zu setzen, für die ein Angriffsversuch um mehrere Größenordnungen unwahrscheinlicher ist.

Mit dem normalen PC arbeite ich viel im Internet und stelle auch damit Homepage her, auch werden damit alle Foren aufgerufen bei welchen ich Unterstützung biete, also ist dieser PC einer höheren Gefahr ausgesetzt als der zusätzliche PC für Telebanking bei welchem die höchste Sicherheit im IE 7.0 eingestellt ist, ebenso sind zusätzliche Port gesperrt über die Firewall.

Walter

;)
 
  • #6
Zudem trage das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags grundsätzlich die Bank.
Andere länder, andere sitten. In CH gabs mal ein urteil, dass die bank nur dann haftet, wenn sie ihre sorgfaltpflicht verletzt, also wenn die fälschung für sie erkennbar war. Weist sich zb. jemand am schalter mit einem gestohlenen oder aber auch gefälschten ausweis aus, wo die qualität des falsifikats derart gut ist, dass er für den schalertebeamten als solcher nicht erkennbar war, und schafft es die person noch die unterschrift genügend gut nachzuahmen, hat der rechtmässige kontobesitzer schlicht und einfach pech - die bank hat ihre sorgfaltspflichten nicht verletzt. :p ???
 
  • #7
Walter schrieb:
Mit dem normalen PC arbeite ich viel im Internet und stelle auch damit Homepage her, auch werden damit alle Foren aufgerufen bei welchen ich Unterstützung biete, also ist dieser PC einer höheren Gefahr ausgesetzt

Wenn der Rechner ordentlich abgesichert ist und zudem, wie heute üblich, hinter einem Router hängt, der eine zusätzliche, interne Firewall hat, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. Du hast Angst, dass die Leute, denen Du hilfst, Deinen Rechner verseuchen? Auf welchem Wege denn?

als der zusätzliche PC für Telebanking bei welchem die höchste Sicherheit im IE 7.0 eingestellt ist, ebenso sind zusätzliche Port gesperrt über die Firewall.

Auch hier habe ich ein Verständnisproblem. Im Zeitalter von HBCI, in Verbindung mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis und -verständnis, verstehe ich überhaupt in keiner Weise, dass man, gerade wegen der Phishing-Gefahren, mit einem IE, egal welcher Version, noch Internetbanking betreibt.

Ich verwalte mein Konto bei der Sparkasse auch vollständig online. Und zwar mit seperater Software und unter Nutzung eines Kartenlesers, Sicherheits-Klasse 3. Notwendig wäre eigentlich nur Klasse 2, das Gerät war aber ein Angebot der Sparkasse, wo ich nicht wirklich nein sagen konnte.

Dazu eine HBCI-Karte mit 5-stelligem PIN.
Weitere Vorteil: Keine TAN mehr notwendig, die dann natürlich auch nicht auszuspionieren ist.

Hier hat (angeblich) kein Keylogger eine Chance, da der PIN am Kartenleser eingegeben wird und es geht kein Browserfenster auf. Die Übertragung erfolgt direkt aus dem Programm heraus, über den Router, zur Bank.

Es ist aus meiner Sicht natürlich nicht auszuschließen, dass einem Sicherheit vorgegaukelt wird und das Ausspionieren der Daten natürlich trotzdem möglich erscheint, sollte sich da mal Schadsoftware einnisten.
Dennoch bin ich der Meinung, dass es meinem Konto nicht schaden wird, weil für jede Transaktion natürlich die HBCI-Karte benötigt wird und da würde es vermutlich auch gar nichts nützen, wenn der PIN ausspioniert würde. Da könnte man sicher nicht einmal eine Kartenkopie mit anlegen, da hierfür die aktuelle Karte zur Verfügung stehen müsste.

Es müsste also jemand, der mein Konto missbrauchen möchte, zunächst bei mir einbrechen, um meine Karte zu stehlen. Dann müsste er aber noch zusätzlich irgendwie an den 5-stelligen PIN kommen.

Aber egal, wie: Vor Phishing braucht man bei dieser Art Online-Banking jedenfalls keine Angst haben.

Gruß, Wolfgang[br][br]Erstellt am: 07.07.08 um 09:48:54
[br]
Vain schrieb:
Was mir daran besonders gut gefällt:
sofern die Sicherheitsmaßnahmen des Kunden beim Betrieb seines Rechners durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen genügen
[...]
Eine Untersuchung des Rechners des Kunden ergab, dass sich darauf nicht weniger als 14 Schadprogramme befanden

Für mich klingt das beinahe schon so, als wäre die Bank zu Unrecht verurteilt worden. ;)

Ich stimme Dir da voll zu. Wenn das so einfach wäre, aus der Verpflichtung für die Haftung zu kommen, dann wäre das aus meiner Sicht falsch. Das läuft voll darauf hinaus, wie einige Nutzer immer argumentieren. Mir wird bei Kauf des Rechners versprochen, dass ich den nur einschalten brauche, dann bin ich online. Ist schon alles drauf, was man braucht.
Ich meine, dass jeder, der Online-Banking betreibt, sich der Gefahren auch bewusst sein und entsprechend Vorsorge treffen muss.
Die Installation eines Virenscanners allein genügt nicht. Man muss ihn natürlich auch pflegen. :|

Schätzungsweise gibt es aber noch ein paar andere Hintergrundinformatiönchen, die das wieder ins rechte Licht rücken ... ja, ich habe noch ein bisschen Restvertrauen in den Verstand deutscher Richter. :)

Erster Aspekt: Vermutlich fehlen keine Hintergrundinformationen. Der Richter hatte vermutlich selbst keinerlei Ahnung von der Materie, sondern hätte er mal nach anderen urteilen geforscht oder sich schlauf gemacht.
Zweiter Aspekt: Genau deshalb ist das Urteil vermutlich ja auch nicht rechtskräftig und aus gleichem Grund hat man wohl auch auf ein ähnliches Urteil des LG Köln hingewiesen, in dem das sehr viel schärfer ausgelegt wurde, in Bezug auf die Pflichten des Bankkunden.

Gruß, Wolfgang
 
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